Steuern · Grundsteuer

Grundsteuer Garmisch-Partenkirchen — Hebesatz B 730 % (Stand 2026)

Grundsteuer-B-Hebesatz in Garmisch-Partenkirchen (Bayern): 730 % — Stand 2026.

Stand: Juni 2026 · Geprüft von Tino Dagba

In Garmisch-Partenkirchen (Bayern, 27,000 Einwohner) gilt seit der Grundsteuerreform 2025 ein Grundsteuer-B-Hebesatz von 730 %. Die Grundsteuer B betrifft bebaute und bebaubare Grundstücke und wird jährlich von der Gemeinde erhoben.

So berechnest du die Grundsteuer in Garmisch-Partenkirchen

Seit 2025 gilt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag, anschließend Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = jährliche Grundsteuer. Die Steuermesszahl liegt im Bundesmodell bei rund 0,031 % für Wohngrundstücke.

Beispielrechnung für Garmisch-Partenkirchen: Bei einem Grundsteuermessbetrag von 100 € und einem Hebesatz von 730 % ergibt sich eine jährliche Grundsteuer von rund 730 €. Deinen individuellen Grundsteuermessbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Der Rechner für Garmisch-Partenkirchen

Im Rechner oben ist der Hebesatz von 730 % bereits voreingestellt. Trage einfach deinen Grundsteuermessbetrag ein.

Hebesatz-Einordnung

Zum Vergleich: Die Grundsteuer-B-Hebesätze in Deutschland reichen von rund 80 % bis über 1.000 %. Mit 730 % liegt Garmisch-Partenkirchen im überdurchschnittlichen Bereich.

Stand 2026 · Grundsteuerreform 2025. Quelle: Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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Quellen & rechtliche Grundlage