Bürgergeld-Rechner 2026 (Grundsicherungsgeld)
Prüfe jetzt, wie viel Bürgergeld (Grundsicherungsgeld) dir zusteht — kostenlos und anonym. Aktuelle Regelsätze, Mehrbedarf und KdU 2026.
Von Tino Dagba · Stand: Juli 2026 · Über den Autor
Hinweis: Das Bürgergeld wurde zum 01.07.2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt (BGBl. 2026 I Nr. 107). Leistungshöhe und Berechnungsregeln sind unverändert.
Der Rechner ermittelt den Regelbedarf, die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie ggf. Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende). Eigenes Einkommen wird unter Anrechnung von Freibeträgen verrechnet.
Wie hoch ist der Bürgergeld-Regelsatz 2026?
- Alleinstehende: 563 €
- Paare (je): 506 €
- Erwachsene im Haushalt (z. B. volljähriges Kind): 451 €
- Jugendliche 14–17: 471 €
- Kinder 6–13: 390 €
- Kinder 0–5: 357 €
Erwerbstätigen-Freibetrag
Vom Brutto-Einkommen bleiben anrechnungsfrei: 100 € Grundfreibetrag, 20 % zwischen 100 € und 1.000 €, 10 % zwischen 1.000 € und 1.200 € (1.500 € mit Kind).
Rechenbeispiel: Alleinstehend, Nebenjob 300 € brutto
- Regelbedarf Alleinstehend (2026)
- 563,00 €
- + Kosten der Unterkunft (KdU, angemessen)
- + 550,00 €
- = Gesamtbedarf
- 1.113,00 €
- Nebenjob 300 € brutto − Freibetrag (100 € + 20 % von 200 € = 40 €)
- anzurechnen: 160,00 €
- = Bürgergeld-Anspruch
- 953,00 € / Monat
Der tatsächliche KdU-Betrag hängt von der Gemeinde und Wohnungsgröße ab. Dieser Rechner gibt eine Schätzung — das Jobcenter prüft die Angemessenheit.
Häufige Fragen
Was zählt zur Bedarfsgemeinschaft?
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Paare in eheähnlicher Gemeinschaft sowie deren Kinder unter 25 ohne eigene Existenz.
Wie wird Vermögen angerechnet?
In der 12-monatigen Karenzzeit gilt ein Schonvermögen von 40.000 € für die erste Person zuzüglich 15.000 € pro weiterer Person der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten 15.000 € pro Person. Im Rechner kannst du den Karenzzeit-Status setzen und optional dein verwertbares Vermögen eintragen — bei Überschreitung des Schonbetrags wird der Anspruch entsprechend gewarnt.
Werden Heizkosten übernommen?
Ja, in tatsächlicher Höhe — bei zentral betriebener Heizung. Eigene Brennstoffvorräte werden im Voraus erstattet.
Wann steigt der Regelsatz?
Jährlich zum 1. Januar — die Anpassung folgt einer gesetzlichen Formel (§ 28a SGB XII).
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