Familie & Soziales

Unterhalts­rechner — Düsseldorfer Tabelle 2026

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnen — mit Altersstufen und Kindergeldanrechnung.

Von · Stand: Juli 2026 · Über den Autor

Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweit anerkannte Leitlinie für die Berechnung von Kindesunterhalt. Sie wird vom OLG Düsseldorf jährlich zum 1. Januar aktualisiert. Der Zahlbetrag berücksichtigt das halbe Kindergeld (129,50 €) bei minderjährigen Kindern.

Altersstufen

  • Stufe 1: 0–5 Jahre
  • Stufe 2: 6–11 Jahre
  • Stufe 3: 12–17 Jahre
  • Stufe 4: ab 18 Jahre (volljährige Kinder)

Düsseldorfer Tabelle 2026 — Bedarfssätze

Die folgende Tabelle zeigt den monatlichen Unterhaltsbedarf nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes (Stand 01.01.2026, alle Beträge in Euro). Der tatsächliche Zahlbetrag ergibt sich erst nach Abzug des (halben) Kindergeldes.

Düsseldorfer Tabelle 2026 (Stand 01.01.2026)
Gruppe Nettoeinkommen 0–5 J. 6–11 J. 12–17 J. ab 18 J. % Bedarfskontrollbetrag
1 bis 2.100 € 486 558 653 698 100 1.200 / 1.450
2 2.101–2.500 € 511 586 686 733 105 1.750
3 2.501–2.900 € 535 614 719 768 110 1.850
4 2.901–3.300 € 559 642 751 803 115 1.950
5 3.301–3.700 € 584 670 784 838 120 2.050
6 3.701–4.100 € 623 715 836 894 128 2.150
7 4.101–4.500 € 661 759 889 950 136 2.250
8 4.501–4.900 € 700 804 941 1.006 144 2.350
9 4.901–5.300 € 739 849 993 1.061 152 2.450
10 5.301–5.700 € 778 893 1.045 1.117 160 2.550
11 5.701–6.400 € 817 938 1.098 1.173 168 2.850
12 6.401–7.200 € 856 983 1.150 1.229 176 3.250
13 7.201–8.200 € 895 1.027 1.202 1.285 184 3.750
14 8.201–9.700 € 934 1.072 1.254 1.341 192 4.350
15 9.701–11.200 € 972 1.116 1.306 1.396 200 5.050

Quelle: OLG Düsseldorf — Düsseldorfer Tabelle 2026. Die Tabelle ist eine Richtlinie ohne Gesetzeskraft; maßgeblich ist die amtliche Veröffentlichung. Bei volljährigen Kindern im Haushalt der Eltern gilt die 4. Altersstufe.

Selbstbehalt 2026

Dem Unterhaltspflichtigen muss ein notwendiger Selbstbehalt verbleiben: gegenüber minderjährigen Kindern 1.450 € (erwerbstätig) bzw. 1.200 € (nicht erwerbstätig), jeweils inklusive bis zu 520 € Warmmiete. Gegenüber volljährigen Kindern gilt ein angemessener Selbstbehalt von mindestens 1.750 € (inkl. bis 650 € Warmmiete, § 1603 BGB). Wird dieser unterschritten, liegt ein Mangelfall vor — der Unterhalt reduziert sich entsprechend.

Rechenbeispiel: 1 Kind (10 Jahre), Netto 2.500 €

Netto-Einkommen Unterhaltspflichtiger
2.500,00 €
Einkommensgruppe (Düsseldorfer Tabelle 2026)
Gruppe 2 (2.101 € – 2.500 €)
Tabellenwert Stufe 2 (6–11 Jahre)
586,00 €
− halbes Kindergeld (259 € / 2)
− 129,50 €
= Zahlbetrag
456,50 € / Monat
Verbleib nach Unterhalt
2.043,50 € (über Selbstbehalt 1.450 € ✓)

Häufige Fragen

Wer entscheidet über die Düsseldorfer Tabelle?

Das OLG Düsseldorf veröffentlicht jährlich die aktualisierten Bedarfssätze, die von allen OLGs übernommen werden.

Was zählt zum Nettoeinkommen?

Brutto-Einkommen abzüglich Steuern, Sozialabgaben und beruflich bedingter Aufwendungen.

Wird Kindergeld angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds (129,50 €) auf den Tabellenbetrag angerechnet.

Was ist ein Mangelfall?

Wenn dem Unterhaltspflichtigen nach Zahlung weniger als der Selbstbehalt (1.450 € erwerbstätig gegenüber minderjährigen Kindern) verbleibt.

Gibt es Ehegattenunterhalt zusätzlich?

Ja, nach §§ 1361, 1569 BGB — wird separat ermittelt.

Quellen & rechtliche Grundlage