Pfändungsrechner 2026
Wie viel deines Einkommens ist pfändbar? Aktuelle Pfändungsfreigrenzen 2025/2026.
Stand: Mai 2026
Mit unserem Pfändungsrechner berechnest du nach § 850c ZPO, welcher Teil deines Netto-Einkommens pfändbar ist und welcher dir mindestens verbleiben muss. Die aktuelle Pfändungsfreigrenze von 1.555,00 € (alleinstehend) gilt seit dem 01.07.2025 bis voraussichtlich 30.06.2026 (BGBl. 2025 I Nr. 110).
Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)
Mit einem P-Konto schützt du den Pfändungsfreibetrag automatisch — auch ohne gerichtliche Festsetzung. Die Bank ist verpflichtet, dir den Freibetrag jeden Monat zur Verfügung zu stellen.
Häufige Fragen
Was ist ein P-Konto?
Ein Pfändungsschutzkonto. Damit ist dein Freibetrag automatisch gesichert.
Wann ändern sich die Freigrenzen?
Jährlich zum 1. Juli. Letzte Anpassung: 01.07.2025.
Ist Kindergeld pfändbar?
Nein, Kindergeld ist unpfändbar (§ 76 EStG).
Was passiert mit Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld?
Weihnachtsgeld bis 50 % des Pfändungsfreibetrags ist unpfändbar (max. 750 € Stand 2026).