Notarkosten- und Grundbuch-Rechner 2026
Notar + Grundbuch beim Immobilienkauf — basiert auf GNotKG-Tabelle B (Stand 2026).
Von Tino Dagba · Stand: Juli 2026 · Über den Autor
Notar- und Grundbuchgebühren richten sich nach Geschäftswert und Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG, Anlage 2, Tabelle B); eine Prozent-Faustregel ist nur eine grobe Orientierung. Der Rechner zeigt ausgewählte Positionen für Kaufvertrag, modellierten Vollzug/Betreuung, Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und eine mögliche Grundschuld. Nicht enthalten sind Auslagen und besondere Vertragsgestaltungen; konkrete Rechnungen können abweichen. Bei einem Barkauf ohne Grundschuld entfallen die modellierten Grundschuldgebühren.
Vereinfachtes Beispiel: 400.000 € Kaufpreis und 320.000 € Finanzierung
Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und einer Grundschuld von 320.000 € ergibt das Modell 5.370,60 € vor Rundung, inklusive 19 % Umsatzsteuer auf die modellierten Notargebühren. Laut amtlicher Tabelle B beträgt die 1,0-Gebühr 785 € bis 400.000 € und 635 € bis 320.000 € Geschäftswert. Auslagen sind nicht enthalten.
Hinweis zur Berechnung
Diese Berechnung dient der Orientierung und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Gesetzliche Grundlagen können sich ändern. Stand: Juli 2026.
Häufige Fragen
Was kostet die Beurkundung?
Standardmäßig 2,0 Gebühren auf den Kaufpreis (KV 21100 GNotKG).
Wann fallen die Kosten an?
Die Rechnungen werden je nach Leistung im Verlauf der Abwicklung gestellt. Der Kaufpreis darf regelmäßig erst gezahlt werden, wenn die vertraglichen Fälligkeitsvoraussetzungen erfüllt und die Käuferrechte ausreichend gesichert sind.
Gibt es Verhandlungsspielraum?
Nein, Notar- und Gerichtsgebühren sind gesetzlich festgelegt — Notare dürfen davon nicht abweichen.
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