Steuern · Grundsteuer

Grundsteuer Karlsruhe — Hebesatz B 270 % (Stand 2026)

Grundsteuer-B-Hebesatz in Karlsruhe (Baden-Württemberg): 270 % — Stand 2026.

Stand: Juni 2026 · Geprüft von Tino Dagba

In Karlsruhe (Baden-Württemberg, 313,000 Einwohner) gilt seit der Grundsteuerreform 2025 ein Grundsteuer-B-Hebesatz von 270 %. Die Grundsteuer B betrifft bebaute und bebaubare Grundstücke und wird jährlich von der Gemeinde erhoben.

So berechnest du die Grundsteuer in Karlsruhe

Seit 2025 gilt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag, anschließend Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = jährliche Grundsteuer. Die Steuermesszahl liegt im Bundesmodell bei rund 0,031 % für Wohngrundstücke.

Beispielrechnung für Karlsruhe: Bei einem Grundsteuermessbetrag von 100 € und einem Hebesatz von 270 % ergibt sich eine jährliche Grundsteuer von rund 270 €. Deinen individuellen Grundsteuermessbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Der Rechner für Karlsruhe

Im Rechner oben ist der Hebesatz von 270 % bereits voreingestellt. Trage einfach deinen Grundsteuermessbetrag ein.

Hebesatz-Einordnung

Zum Vergleich: Die Grundsteuer-B-Hebesätze in Deutschland reichen von rund 80 % bis über 1.000 %. Mit 270 % liegt Karlsruhe im bundesweit günstigen Bereich.

Stand 2026 · Grundsteuerreform 2025. Quelle: Hebesatzsatzung der Gemeinde.

→ Alle Grundsteuer-Hebesätze im Vergleich ansehen

Quellen & rechtliche Grundlage