Steuern · Grundsteuer

Grundsteuer Freiburg im Breisgau — Hebesatz B 235 % (Stand 2026)

Grundsteuer-B-Hebesatz in Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg): 235 % — Stand 2026.

Stand: Juni 2026 · Geprüft von Tino Dagba

In Freiburg im Breisgau (Baden-Württemberg, 232,000 Einwohner) gilt seit der Grundsteuerreform 2025 ein Grundsteuer-B-Hebesatz von 235 %. Die Grundsteuer B betrifft bebaute und bebaubare Grundstücke und wird jährlich von der Gemeinde erhoben.

So berechnest du die Grundsteuer in Freiburg im Breisgau

Seit 2025 gilt: Grundsteuerwert × Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag, anschließend Grundsteuermessbetrag × Hebesatz = jährliche Grundsteuer. Die Steuermesszahl liegt im Bundesmodell bei rund 0,031 % für Wohngrundstücke.

Beispielrechnung für Freiburg im Breisgau: Bei einem Grundsteuermessbetrag von 100 € und einem Hebesatz von 235 % ergibt sich eine jährliche Grundsteuer von rund 235 €. Deinen individuellen Grundsteuermessbetrag findest du im Grundsteuermessbescheid des Finanzamts.

Der Rechner für Freiburg im Breisgau

Im Rechner oben ist der Hebesatz von 235 % bereits voreingestellt. Trage einfach deinen Grundsteuermessbetrag ein.

Hebesatz-Einordnung

Zum Vergleich: Die Grundsteuer-B-Hebesätze in Deutschland reichen von rund 80 % bis über 1.000 %. Mit 235 % liegt Freiburg im Breisgau im bundesweit günstigen Bereich.

Stand 2026 · Grundsteuerreform 2025. Quelle: Hebesatzsatzung der Gemeinde.

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Quellen & rechtliche Grundlage