Gewerbesteuer Prien am Chiemsee 2026: Hebesatz 390 % & Rechner
Gewerbesteuer-Hebesatz in Prien am Chiemsee (Bayern) 2026: 390 % — festgelegt in der Hebesatzsatzung der Stadt.
Stand: Juli 2026 · Daten gepflegt von Tino Dagba
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Prien am Chiemsee beträgt 2026 390 %. Für die Stadt in Bayern mit 10,000 Einwohnern heißt das: Sie liegt im Bundesdurchschnitt. Den Hebesatz legt der Stadt- bzw. Gemeinderat von Prien am Chiemsee in der Hebesatzsatzung selbst fest — er entscheidet unmittelbar darüber, wie hoch die Gewerbesteuer am Standort ausfällt.
So wird die Gewerbesteuer in Prien am Chiemsee berechnet
Vom Gewerbeertrag wird zunächst der Freibetrag von 24.500 € abgezogen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften — Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen Freibetrag). Auf den verbleibenden Betrag werden 3,5 % Steuermesszahl angewendet; den so ermittelten Steuermessbetrag multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz von 390 %.
Gewerbesteuer in Prien am Chiemsee nach Gewinn
Was bei einem Hebesatz von 390 % tatsächlich anfällt — für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, jeweils nach Abzug des Freibetrags von 24.500 €:
| Gewerbeertrag | Steuermessbetrag (3,5 %) | Gewerbesteuer (390 %) |
|---|---|---|
| 30,000 € | 193 € | 751 € |
| 50,000 € | 893 € | 3,481 € |
| 100,000 € | 2,643 € | 10,306 € |
| 250,000 € | 7,893 € | 30,781 € |
Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern kann nach § 35 EStG grundsätzlich bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Der Rechner zeigt hier nur den möglichen Höchstbetrag unter diesen Annahmen: Die tatsächliche Anrechnung ist unter anderem durch die auf den Gewerbebetrieb entfallende Einkommensteuer und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt und kann niedriger ausfallen.
Was der Hebesatz von 390 % für den Standort bedeutet
In unserer Auswahl von 107 Gemeinden liegt der ungewichtete Durchschnitt bei rund 418 %. Bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Prien am Chiemsee damit rund 740 € weniger als am Durchschnittsstandort dieser Auswahl. Das ist kein bundesweiter Durchschnitt: Über mehrere Jahre und bei höheren Gewinnen summiert sich der Standortvorteil bzw. -nachteil spürbar.
Alle erfassten Gemeinden im direkten Vergleich findest du in unserer Hebesatz-Übersicht, alle erfassten Städte in Bayern in der Bundesland-Übersicht Bayern. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner (Hebesatz 390 % bereits voreingestellt) rechnest du deinen konkreten Gewinn durch.
Prien am Chiemsee im Vergleich: Bayern und ähnlich große Städte
Unter den 14 hier erfassten Gemeinden in Bayern liegt der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz bei rund 374 %. Prien am Chiemsee liegt mit 390 % 16 Prozentpunkte darüber und belegt Rang 7 von 14 (Rang 1 = höchster Hebesatz).
Und so schneidet Prien am Chiemsee gegen ähnlich große Städte ab — Plankstadt (Baden-Württemberg, Hebesatz 350 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Prien am Chiemsee rund 1,057 € mehr; Grünwald (Bayern, Hebesatz 240 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Prien am Chiemsee rund 3,964 € mehr.
Fälligkeit & Vorauszahlungen
Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich als Vorauszahlung fällig — jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Grundlage ist der Gewerbesteuer-Messbescheid des Finanzamts; festgesetzt und eingezogen wird die Steuer anschließend von der Stadt Prien am Chiemsee selbst. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung wird endgültig abgerechnet und mit den Vorauszahlungen verrechnet.
Tipp für Gründer: Trenne Geschäftliches und Privates von Anfang an — ein separates Geschäftskonto erleichtert Buchhaltung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung und den Nachweis von Betriebsausgaben erheblich.
Rechenbeispiel: 50.000 € Gewinn in Prien am Chiemsee
- Gewinn (Einzelunternehmen)
- 50.000,00 €
- − Gewerbesteuer-Freibetrag (§ 11 GewStG)
- − 24.500,00 €
- = Gewerbeertrag
- 25.500,00 €
- × Steuermesszahl (3,5 %)
- = 892,50 €
- × Hebesatz Prien am Chiemsee
- × 390 % = 3.480,75 €
Gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. GmbH/AG: kein Freibetrag, volle Bemessungsgrundlage. Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG). Unter den Voraussetzungen des § 35 EStG ist eine Anrechnung bis zum Vierfachen des Messbetrags möglich; die tatsächliche Anrechnung kann wegen gesetzlicher Höchstgrenzen niedriger ausfallen.
Quellen & rechtliche Grundlage
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Prien am Chiemsee?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Prien am Chiemsee (Bayern) beträgt 2026 390 %. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags beträgt.
Wie berechnet man die Gewerbesteuer in Prien am Chiemsee?
Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × 390 % Hebesatz. Bei 100.000 € Gewerbeertrag ergibt das rund 13.650 € Gewerbesteuer — vor der Anrechnung nach § 35 EStG.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen.