Gewerbesteuer Berlin 2026: 410 % Hebesatz berechnen
Gewerbesteuer-Hebesatz in Berlin 2026: 410 % — festgelegt in der Hebesatzsatzung der Stadt.
Stand: Juli 2026 · Daten gepflegt von Tino Dagba
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Berlin beträgt 2026 410 %. Für die Stadt in Berlin mit 3,669,000 Einwohnern heißt das: Sie liegt im Bundesdurchschnitt. Den Hebesatz legt der Stadt- bzw. Gemeinderat von Berlin in der Hebesatzsatzung selbst fest — er entscheidet unmittelbar darüber, wie hoch die Gewerbesteuer am Standort ausfällt.
Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Berlin?
Der Hebesatz beträgt 2026 410 %. Für die persönliche Belastung sind zusätzlich Rechtsform und Gewerbeertrag entscheidend: Einzelunternehmen und Personengesellschaften berücksichtigen den Freibetrag von 24.500 €, Kapitalgesellschaften nicht. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner rechnest du deinen Gewinn direkt durch.
So wird die Gewerbesteuer in Berlin berechnet
Vom Gewerbeertrag wird zunächst der Freibetrag von 24.500 € abgezogen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften — Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen Freibetrag). Auf den verbleibenden Betrag werden 3,5 % Steuermesszahl angewendet; den so ermittelten Steuermessbetrag multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz von 410 %.
Gewerbesteuer in Berlin nach Gewinn
Was bei einem Hebesatz von 410 % tatsächlich anfällt — für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, jeweils nach Abzug des Freibetrags von 24.500 €:
| Gewerbeertrag | Steuermessbetrag (3,5 %) | Gewerbesteuer (410 %) |
|---|---|---|
| 30,000 € | 193 € | 789 € |
| 50,000 € | 893 € | 3,659 € |
| 100,000 € | 2,643 € | 10,834 € |
| 250,000 € | 7,893 € | 32,359 € |
Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern wird der 4-fache Steuermessbetrag pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht diese Anrechnung die Gewerbesteuer nahezu vollständig aus — in Berlin mit 410 % verbleibt ein Teil als echte Mehrbelastung, weil der Hebesatz über 400 % liegt.
Was der Hebesatz von 410 % für den Standort bedeutet
Der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 400 %. Bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Berlin damit rund 264 € mehr als an einem durchschnittlichen 400-%-Standort. Über mehrere Jahre und bei höheren Gewinnen summiert sich dieser Standortvorteil bzw. -nachteil spürbar — für Gründer mit freier Standortwahl ist der Hebesatz deshalb ein realer Kostenfaktor.
Alle Gemeinden im direkten Vergleich findest du in unserer Hebesatz-Übersicht, alle Städte in Berlin in der Bundesland-Übersicht Berlin. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner (Hebesatz 410 % bereits voreingestellt) rechnest du deinen konkreten Gewinn durch.
Berlin im Vergleich: Berlin und ähnlich große Städte
Unter den 1 hier erfassten Gemeinden in Berlin liegt der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz bei rund 410 %. Berlin liegt mit 410 % genau im Landesschnitt und belegt Rang 1 von 1 (Rang 1 = höchster Hebesatz).
Und so schneidet Berlin gegen ähnlich große Städte ab — Hamburg (Hamburg, Hebesatz 470 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Berlin rund 1,586 € weniger; München (Bayern, Hebesatz 490 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Berlin rund 2,114 € weniger.
Fälligkeit & Vorauszahlungen
Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich als Vorauszahlung fällig — jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Grundlage ist der Gewerbesteuer-Messbescheid des Finanzamts; festgesetzt und eingezogen wird die Steuer anschließend von der Stadt Berlin selbst. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung wird endgültig abgerechnet und mit den Vorauszahlungen verrechnet.
Tipp für Gründer: Trenne Geschäftliches und Privates von Anfang an — ein separates Geschäftskonto erleichtert Buchhaltung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung und den Nachweis von Betriebsausgaben erheblich.
Rechenbeispiel: 50.000 € Gewinn in Berlin
- Gewinn (Einzelunternehmen)
- 50.000,00 €
- − Gewerbesteuer-Freibetrag (§ 11 GewStG)
- − 24.500,00 €
- = Gewerbeertrag
- 25.500,00 €
- × Steuermesszahl (3,5 %)
- = 892,50 €
- × Hebesatz Berlin
- × 410 % = 3.659,25 €
Gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. GmbH/AG: kein Freibetrag, volle Bemessungsgrundlage. Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe die Einkommensteuer (§ 35 EStG-Anrechnung).
Quellen & rechtliche Grundlage
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Berlin?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Berlin (Berlin) beträgt 2026 410 %. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags beträgt.
Wie berechnet man die Gewerbesteuer in Berlin?
Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × 410 % Hebesatz. Bei 100.000 € Gewerbeertrag ergibt das rund 14.350 € Gewerbesteuer — vor der Anrechnung nach § 35 EStG.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen.