Steuern

Einkommen­steuer-Rechner 2026

Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG mit Grund- oder Splittingtarif, Soli und Kirchensteuer.

Stand: Mai 2026

Der Rechner verwendet den aktuellen Tarif des § 32a EStG für 2026 mit Grundfreibetrag 12.348 €, Eingangssteuersatz 14 %, Spitzensteuersatz 42 % ab 69.879 € zvE und „Reichensteuer” 45 % ab 277.826 €. Der Solidaritätszuschlag (5,5 % der ESt) fällt bis zur Freigrenze von 20.350 € festgesetzter ESt (Single) bzw. 40.700 € (Splitting) nicht an.

Häufige Fragen

Was ist der Splittingtarif?

Bei Verheirateten wird das gemeinsame zvE halbiert, einzeln versteuert und das Ergebnis verdoppelt — meist günstiger als Einzelveranlagung.

Wann fällt Soli weg?

Bei einer festgesetzten Einkommensteuer unter 20.350 € (Single, 2026) entfällt der Soli vollständig.

Wer zahlt Kirchensteuer?

Mitglieder einer kirchensteuerberechtigten Religionsgemeinschaft (8 % in BY/BW, 9 % sonst).

Quellen & rechtliche Grundlage