Steuern · Gewerbesteuer

Gewerbe­steuer München 2026: 490 % Hebesatz berechnen

Gewerbesteuer-Hebesatz in München (Bayern) 2026: 490 % — festgelegt in der Hebesatzsatzung der Stadt.

Stand: Juli 2026 · Daten gepflegt von Tino Dagba

In München (Bayern, 1,488,000 Einwohner) gilt für 2026 ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 490 %. Damit liegt die Gemeinde klar über dem Bundesdurchschnitt. Den Hebesatz legt der Stadt- bzw. Gemeinderat von München in der Hebesatzsatzung selbst fest — er entscheidet unmittelbar darüber, wie hoch die Gewerbesteuer am Standort ausfällt.

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in München?

Der Hebesatz beträgt 2026 490 %. Für die persönliche Belastung sind zusätzlich Rechtsform und Gewerbeertrag entscheidend: Einzelunternehmen und Personengesellschaften berücksichtigen den Freibetrag von 24.500 €, Kapitalgesellschaften nicht. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner rechnest du deinen Gewinn direkt durch.

So wird die Gewerbesteuer in München berechnet

Vom Gewerbeertrag wird zunächst der Freibetrag von 24.500 € abgezogen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften — Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen Freibetrag). Auf den verbleibenden Betrag werden 3,5 % Steuermesszahl angewendet; den so ermittelten Steuermessbetrag multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz von 490 %.

Gewerbesteuer in München nach Gewinn

Was bei einem Hebesatz von 490 % tatsächlich anfällt — für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, jeweils nach Abzug des Freibetrags von 24.500 €:

Gewerbeertrag Steuermessbetrag (3,5 %) Gewerbesteuer (490 %)
30,000 € 193 € 943 €
50,000 € 893 € 4,373 €
100,000 € 2,643 € 12,948 €
250,000 € 7,893 € 38,673 €

Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern kann nach § 35 EStG grundsätzlich bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Der Rechner zeigt hier nur den möglichen Höchstbetrag unter diesen Annahmen: Die tatsächliche Anrechnung ist unter anderem durch die auf den Gewerbebetrieb entfallende Einkommensteuer und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt und kann niedriger ausfallen.

Was der Hebesatz von 490 % für den Standort bedeutet

In unserer Auswahl von 107 Gemeinden liegt der ungewichtete Durchschnitt bei rund 418 %. Bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in München damit rund 1,903 € mehr als am Durchschnittsstandort dieser Auswahl. Das ist kein bundesweiter Durchschnitt: Über mehrere Jahre und bei höheren Gewinnen summiert sich der Standortvorteil bzw. -nachteil spürbar.

Alle erfassten Gemeinden im direkten Vergleich findest du in unserer Hebesatz-Übersicht, alle erfassten Städte in Bayern in der Bundesland-Übersicht Bayern. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner (Hebesatz 490 % bereits voreingestellt) rechnest du deinen konkreten Gewinn durch.

München im Vergleich: Bayern und ähnlich große Städte

Unter den 14 hier erfassten Gemeinden in Bayern liegt der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz bei rund 374 %. München liegt mit 490 % 116 Prozentpunkte darüber und belegt Rang 1 von 14 (Rang 1 = höchster Hebesatz).

Und so schneidet München gegen ähnlich große Städte ab — Köln (Nordrhein-Westfalen, Hebesatz 475 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in München rund 396 € mehr; Hamburg (Hamburg, Hebesatz 470 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in München rund 529 € mehr.

Fälligkeit & Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich als Vorauszahlung fällig — jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Grundlage ist der Gewerbesteuer-Messbescheid des Finanzamts; festgesetzt und eingezogen wird die Steuer anschließend von der Stadt München selbst. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung wird endgültig abgerechnet und mit den Vorauszahlungen verrechnet.

Tipp für Gründer: Trenne Geschäftliches und Privates von Anfang an — ein separates Geschäftskonto erleichtert Buchhaltung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung und den Nachweis von Betriebsausgaben erheblich.

Rechenbeispiel: 50.000 € Gewinn in München

Gewinn (Einzelunternehmen)
50.000,00 €
− Gewerbesteuer-Freibetrag (§ 11 GewStG)
− 24.500,00 €
= Gewerbeertrag
25.500,00 €
× Steuermesszahl (3,5 %)
= 892,50 €
× Hebesatz München
× 490 % = 4.373,25 €

Gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. GmbH/AG: kein Freibetrag, volle Bemessungsgrundlage. Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG). Unter den Voraussetzungen des § 35 EStG ist eine Anrechnung bis zum Vierfachen des Messbetrags möglich; die tatsächliche Anrechnung kann wegen gesetzlicher Höchstgrenzen niedriger ausfallen.

Quellen & rechtliche Grundlage

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in München?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in München (Bayern) beträgt 2026 490 %. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags beträgt.

Wie berechnet man die Gewerbesteuer in München?

Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × 490 % Hebesatz. Bei 100.000 € Gewerbeertrag ergibt das rund 17.150 € Gewerbesteuer — vor der Anrechnung nach § 35 EStG.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen.