Gewerbesteuer Wiesloch 2026: Hebesatz 395 % & Rechner
Hebesatz in Wiesloch (Baden-Württemberg): 395 % — Stand 2026.
Stand: Juli 2026 · Daten gepflegt von Tino Dagba
Wiesloch erhebt die Gewerbesteuer 2026 mit einem Hebesatz von 395 % und liegt damit im Bundesdurchschnitt. Die Gemeinde in Baden-Württemberg zählt 27,731 Einwohner. Den Hebesatz legt der Stadt- bzw. Gemeinderat von Wiesloch in der Hebesatzsatzung selbst fest — er entscheidet unmittelbar darüber, wie hoch die Gewerbesteuer am Standort ausfällt.
So wird die Gewerbesteuer in Wiesloch berechnet
Vom Gewerbeertrag wird zunächst der Freibetrag von 24.500 € abgezogen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften — Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen Freibetrag). Auf den verbleibenden Betrag werden 3,5 % Steuermesszahl angewendet; den so ermittelten Steuermessbetrag multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz von 395 %.
Gewerbesteuer in Wiesloch nach Gewinn
Was bei einem Hebesatz von 395 % tatsächlich anfällt — für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, jeweils nach Abzug des Freibetrags von 24.500 €:
| Gewerbeertrag | Steuermessbetrag (3,5 %) | Gewerbesteuer (395 %) |
|---|---|---|
| 30,000 € | 193 € | 760 € |
| 50,000 € | 893 € | 3,525 € |
| 100,000 € | 2,643 € | 10,438 € |
| 250,000 € | 7,893 € | 31,175 € |
Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern wird der 4-fache Steuermessbetrag pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht diese Anrechnung die Gewerbesteuer nahezu vollständig aus — in Wiesloch mit 395 % bleibt die effektive Mehrbelastung daher gering.
Was der Hebesatz von 395 % für den Standort bedeutet
Der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 400 %. Bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Wiesloch damit rund 132 € weniger als an einem durchschnittlichen 400-%-Standort. Über mehrere Jahre und bei höheren Gewinnen summiert sich dieser Standortvorteil bzw. -nachteil spürbar — für Gründer mit freier Standortwahl ist der Hebesatz deshalb ein realer Kostenfaktor.
Alle Gemeinden im direkten Vergleich findest du in unserer Hebesatz-Übersicht, alle Städte in Baden-Württemberg in der Bundesland-Übersicht Baden-Württemberg. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner (Hebesatz 395 % bereits voreingestellt) rechnest du deinen konkreten Gewinn durch.
Wiesloch im Vergleich: Baden-Württemberg und ähnlich große Städte
Unter den 35 hier erfassten Gemeinden in Baden-Württemberg liegt der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz bei rund 385 %. Wiesloch liegt mit 395 % 10 Prozentpunkte darüber und belegt Rang 13 von 35 (Rang 1 = höchster Hebesatz).
Und so schneidet Wiesloch gegen ähnlich große Städte ab — Unterschleißheim (Bayern, Hebesatz 330 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Wiesloch rund 1,718 € mehr; Garmisch-Partenkirchen (Bayern, Hebesatz 360 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Wiesloch rund 925 € mehr.
Fälligkeit & Vorauszahlungen
Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich als Vorauszahlung fällig — jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Grundlage ist der Gewerbesteuer-Messbescheid des Finanzamts; festgesetzt und eingezogen wird die Steuer anschließend von der Stadt Wiesloch selbst. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung wird endgültig abgerechnet und mit den Vorauszahlungen verrechnet.
Tipp für Gründer: Trenne Geschäftliches und Privates von Anfang an — ein separates Geschäftskonto erleichtert Buchhaltung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung und den Nachweis von Betriebsausgaben erheblich.
Rechenbeispiel: 50.000 € Gewinn in Wiesloch
- Gewinn (Einzelunternehmen)
- 50.000,00 €
- − Gewerbesteuer-Freibetrag (§ 11 GewStG)
- − 24.500,00 €
- = Gewerbeertrag
- 25.500,00 €
- × Steuermesszahl (3,5 %)
- = 892,50 €
- × Hebesatz Wiesloch
- × 395 % = 3.525,38 €
Gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. GmbH/AG: kein Freibetrag, volle Bemessungsgrundlage. Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe die Einkommensteuer (§ 35 EStG-Anrechnung).
Quellen & rechtliche Grundlage
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wiesloch?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Wiesloch (Baden-Württemberg) beträgt 2026 395 %. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags beträgt.
Wie berechnet man die Gewerbesteuer in Wiesloch?
Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × 395 % Hebesatz. Bei 100.000 € Gewerbeertrag ergibt das rund 13.825 € Gewerbesteuer — vor der Anrechnung nach § 35 EStG.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen.