Gewerbesteuer Ludwigshafen am Rhein — Hebesatz 425 % (Stand 2026)
Hebesatz in Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz): 425 % — Stand 2026.
Stand: Juni 2026 · Geprüft von Tino Dagba
In Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz, 172,000 Einwohner) gilt für 2026 ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 425 %. Damit liegt die Gemeinde im Bundesdurchschnitt.
So berechnest du deine Gewerbesteuer in Ludwigshafen am Rhein
Der Gewerbeertrag wird zunächst um den Freibetrag von 24.500 € (Einzelunternehmer und Personengesellschaften) gekürzt. Auf den verbleibenden Betrag werden 3,5 % Steuermesszahl angewendet — der so ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem örtlichen Hebesatz multipliziert.
Beispielrechnung für Ludwigshafen am Rhein: Bei 100.000 € Gewerbeertrag und 425 % Hebesatz fallen rund 14,875 € Gewerbesteuer an. Bei Einzelunternehmern ist davon der 4-fache Steuermessbetrag auf die Einkommensteuer anrechenbar (§ 35 EStG).
Der Rechner für Ludwigshafen am Rhein
Im Rechner unten ist der Hebesatz von 425 % bereits voreingestellt. Du musst nur deinen Gewinn eintragen.
Hebesatz-Vergleich
Zum Vergleich: Der bundesweite Durchschnitt der Gewerbesteuer-Hebesätze liegt bei rund 400 %. Damit ist Ludwigshafen am Rhein im Mittelfeld.
Alle Gemeinden im direkten Vergleich findest du in unserer Hebesatz-Übersicht.
Tipp für Gründer: Trenne Geschäftliches und Privates von Anfang an — zum Beispiel mit einem Geschäftskonto von Qonto (Affiliate).
Quellen & rechtliche Grundlage
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ludwigshafen am Rhein?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz) beträgt 2026 425 %. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags beträgt.
Wie berechnet man die Gewerbesteuer in Ludwigshafen am Rhein?
Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × 425 % Hebesatz. Bei 100.000 € Gewerbeertrag ergibt das rund 14.875 € Gewerbesteuer — vor der Anrechnung nach § 35 EStG.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen.