Gewerbesteuer Eppelheim 2026: Hebesatz 400 % & Rechner
Hebesatz in Eppelheim (Baden-Württemberg): 400 % — Stand 2026.
Stand: Juli 2026 · Daten gepflegt von Tino Dagba
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Eppelheim beträgt 2026 400 %. Für die Stadt in Baden-Württemberg mit 15,663 Einwohnern heißt das: Sie liegt im Bundesdurchschnitt. Den Hebesatz legt der Stadt- bzw. Gemeinderat von Eppelheim in der Hebesatzsatzung selbst fest — er entscheidet unmittelbar darüber, wie hoch die Gewerbesteuer am Standort ausfällt.
So wird die Gewerbesteuer in Eppelheim berechnet
Vom Gewerbeertrag wird zunächst der Freibetrag von 24.500 € abgezogen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften — Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen Freibetrag). Auf den verbleibenden Betrag werden 3,5 % Steuermesszahl angewendet; den so ermittelten Steuermessbetrag multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz von 400 %.
Gewerbesteuer in Eppelheim nach Gewinn
Was bei einem Hebesatz von 400 % tatsächlich anfällt — für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, jeweils nach Abzug des Freibetrags von 24.500 €:
| Gewerbeertrag | Steuermessbetrag (3,5 %) | Gewerbesteuer (400 %) |
|---|---|---|
| 30,000 € | 193 € | 770 € |
| 50,000 € | 893 € | 3,570 € |
| 100,000 € | 2,643 € | 10,570 € |
| 250,000 € | 7,893 € | 31,570 € |
Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern wird der 4-fache Steuermessbetrag pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet (§ 35 EStG). Bis zu einem Hebesatz von rund 400 % gleicht diese Anrechnung die Gewerbesteuer nahezu vollständig aus — in Eppelheim mit 400 % bleibt die effektive Mehrbelastung daher gering.
Was der Hebesatz von 400 % für den Standort bedeutet
Der bundesweite Durchschnitt liegt bei rund 400 %. Bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Eppelheim damit rund 0 € weniger als an einem durchschnittlichen 400-%-Standort. Über mehrere Jahre und bei höheren Gewinnen summiert sich dieser Standortvorteil bzw. -nachteil spürbar — für Gründer mit freier Standortwahl ist der Hebesatz deshalb ein realer Kostenfaktor.
Alle Gemeinden im direkten Vergleich findest du in unserer Hebesatz-Übersicht, alle Städte in Baden-Württemberg in der Bundesland-Übersicht Baden-Württemberg. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner (Hebesatz 400 % bereits voreingestellt) rechnest du deinen konkreten Gewinn durch.
Eppelheim im Vergleich: Baden-Württemberg und ähnlich große Städte
Unter den 35 hier erfassten Gemeinden in Baden-Württemberg liegt der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz bei rund 385 %. Eppelheim liegt mit 400 % 15 Prozentpunkte darüber und belegt Rang 11 von 35 (Rang 1 = höchster Hebesatz).
Und so schneidet Eppelheim gegen ähnlich große Städte ab — Sandhausen (Baden-Württemberg, Hebesatz 350 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Eppelheim rund 1,321 € mehr; Schriesheim (Baden-Württemberg, Hebesatz 360 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Eppelheim rund 1,057 € mehr.
Fälligkeit & Vorauszahlungen
Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich als Vorauszahlung fällig — jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Grundlage ist der Gewerbesteuer-Messbescheid des Finanzamts; festgesetzt und eingezogen wird die Steuer anschließend von der Stadt Eppelheim selbst. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung wird endgültig abgerechnet und mit den Vorauszahlungen verrechnet.
Tipp für Gründer: Trenne Geschäftliches und Privates von Anfang an — ein separates Geschäftskonto erleichtert Buchhaltung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung und den Nachweis von Betriebsausgaben erheblich.
Rechenbeispiel: 50.000 € Gewinn in Eppelheim
- Gewinn (Einzelunternehmen)
- 50.000,00 €
- − Gewerbesteuer-Freibetrag (§ 11 GewStG)
- − 24.500,00 €
- = Gewerbeertrag
- 25.500,00 €
- × Steuermesszahl (3,5 %)
- = 892,50 €
- × Hebesatz Eppelheim
- × 400 % = 3.570,00 €
Gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. GmbH/AG: kein Freibetrag, volle Bemessungsgrundlage. Gewerbesteuer mindert als Betriebsausgabe die Einkommensteuer (§ 35 EStG-Anrechnung).
Quellen & rechtliche Grundlage
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Eppelheim?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Eppelheim (Baden-Württemberg) beträgt 2026 400 %. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags beträgt.
Wie berechnet man die Gewerbesteuer in Eppelheim?
Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × 400 % Hebesatz. Bei 100.000 € Gewerbeertrag ergibt das rund 14.000 € Gewerbesteuer — vor der Anrechnung nach § 35 EStG.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen.