Immobilien · Grunderwerbsteuer

Grund­erwerb­steuer Sachsen-Anhalt 2026

Steuersatz in Sachsen-Anhalt: 5,0 % des Kaufpreises (Stand 2026).

Stand: Juni 2026 · Geprüft von Tino Dagba

In Sachsen-Anhalt beträgt die Grunderwerbsteuer 2026 5.0 % des notariell beurkundeten Kaufpreises. Sie wird vom Käufer einer Immobilie an das Landesfinanzamt abgeführt.

So berechnest du die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt

Bemessungsgrundlage ist der vereinbarte Kaufpreis (inkl. mitverkaufter, fest verbundener Bestandteile wie Einbauküchen — separat ausgewiesenes bewegliches Inventar reduziert die Steuerlast).

  • 350.000 € Kaufpreis → 17,500 € Grunderwerbsteuer
  • 500.000 € Kaufpreis → 25,000 € Grunderwerbsteuer

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags meldet der Notar den Vorgang dem Finanzamt. Innerhalb von 4–6 Wochen erhältst du den Steuerbescheid mit einer Zahlungsfrist von einem Monat. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne sie keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Befreiungen

Steuerfrei sind unter anderem Erwerbe zwischen Ehegatten und in gerader Verwandtschaftslinie (§ 3 GrEStG) sowie Erwerbe unter 2.500 €.

Quellen & rechtliche Grundlage

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt?

In Sachsen-Anhalt beträgt die Grunderwerbsteuer 2026 5,0 % des Kaufpreises (Grundstück und Gebäude, ohne bewegliches Inventar).

Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 350.000 € in Sachsen-Anhalt?

Bei einem Kaufpreis von 350.000 € fallen in Sachsen-Anhalt rund 17.500 € Grunderwerbsteuer an (5,0 %).

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, in der Regel innerhalb eines Monats. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist.