Immobilien · Grunderwerbsteuer

Grund­erwerb­steuer Mecklenburg-Vorpommern 2026

Steuersatz in Mecklenburg-Vorpommern: 6.0 % des Kaufpreises (Stand 2026).

Stand: Mai 2026

In Mecklenburg-Vorpommern beträgt die Grunderwerbsteuer 2026 6.0 % des notariell beurkundeten Kaufpreises. Sie wird vom Käufer einer Immobilie an das Landesfinanzamt abgeführt.

So berechnest du die Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern

Bemessungsgrundlage ist der vereinbarte Kaufpreis (inkl. mitverkaufter, fest verbundener Bestandteile wie Einbauküchen — separat ausgewiesenes bewegliches Inventar reduziert die Steuerlast).

  • 350.000 € Kaufpreis → 21,000 € Grunderwerbsteuer
  • 500.000 € Kaufpreis → 30,000 € Grunderwerbsteuer

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags meldet der Notar den Vorgang dem Finanzamt. Innerhalb von 4–6 Wochen erhältst du den Steuerbescheid mit einer Zahlungsfrist von einem Monat. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne sie keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Befreiungen

Steuerfrei sind unter anderem Erwerbe zwischen Ehegatten und in gerader Verwandtschaftslinie (§ 3 GrEStG) sowie Erwerbe unter 2.500 €.