Grunderwerbsteuer Brandenburg 2026
Steuersatz in Brandenburg: 6,5 % des Kaufpreises (Stand 2026).
Stand: Juni 2026 · Geprüft von Tino Dagba
In Brandenburg beträgt die Grunderwerbsteuer 2026 6.5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises. Sie wird vom Käufer einer Immobilie an das Landesfinanzamt abgeführt.
So berechnest du die Grunderwerbsteuer in Brandenburg
Bemessungsgrundlage ist der vereinbarte Kaufpreis (inkl. mitverkaufter, fest verbundener Bestandteile wie Einbauküchen — separat ausgewiesenes bewegliches Inventar reduziert die Steuerlast).
- 350.000 € Kaufpreis → 22,750 € Grunderwerbsteuer
- 500.000 € Kaufpreis → 32,500 € Grunderwerbsteuer
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Nach der Beurkundung des Kaufvertrags meldet der Notar den Vorgang dem Finanzamt. Innerhalb von 4–6 Wochen erhältst du den Steuerbescheid mit einer Zahlungsfrist von einem Monat. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus — ohne sie keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
Befreiungen
Steuerfrei sind unter anderem Erwerbe zwischen Ehegatten und in gerader Verwandtschaftslinie (§ 3 GrEStG) sowie Erwerbe unter 2.500 €.
Quellen & rechtliche Grundlage
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?
In Brandenburg beträgt die Grunderwerbsteuer 2026 6,5 % des Kaufpreises (Grundstück und Gebäude, ohne bewegliches Inventar).
Wie viel Grunderwerbsteuer zahle ich bei 350.000 € in Brandenburg?
Bei einem Kaufpreis von 350.000 € fallen in Brandenburg rund 22.750 € Grunderwerbsteuer an (6,5 %).
Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?
Nach Bekanntgabe des Steuerbescheids, in der Regel innerhalb eines Monats. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch erforderlich ist.