Steuern · Gewerbesteuer

Gewerbe­steuer Mülheim an der Ruhr 2026: Hebesatz 580 % & Rechner

Gewerbesteuer-Hebesatz in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) 2026: 580 % — festgelegt in der Hebesatzsatzung der Stadt.

Stand: Juli 2026 · Daten gepflegt von Tino Dagba

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mülheim an der Ruhr beträgt 2026 580 %. Für die Stadt in Nordrhein-Westfalen mit 170,000 Einwohnern heißt das: Sie liegt klar über dem Bundesdurchschnitt. Den Hebesatz legt der Stadt- bzw. Gemeinderat von Mülheim an der Ruhr in der Hebesatzsatzung selbst fest — er entscheidet unmittelbar darüber, wie hoch die Gewerbesteuer am Standort ausfällt.

So wird die Gewerbesteuer in Mülheim an der Ruhr berechnet

Vom Gewerbeertrag wird zunächst der Freibetrag von 24.500 € abgezogen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften — Kapitalgesellschaften wie die GmbH haben keinen Freibetrag). Auf den verbleibenden Betrag werden 3,5 % Steuermesszahl angewendet; den so ermittelten Steuermessbetrag multipliziert die Gemeinde mit ihrem Hebesatz von 580 %.

Gewerbesteuer in Mülheim an der Ruhr nach Gewinn

Was bei einem Hebesatz von 580 % tatsächlich anfällt — für Einzelunternehmen und Personengesellschaften, jeweils nach Abzug des Freibetrags von 24.500 €:

Gewerbeertrag Steuermessbetrag (3,5 %) Gewerbesteuer (580 %)
30,000 € 193 € 1,117 €
50,000 € 893 € 5,177 €
100,000 € 2,643 € 15,327 €
250,000 € 7,893 € 45,777 €

Bei Einzelunternehmern und Gesellschaftern kann nach § 35 EStG grundsätzlich bis zum 4-fachen des Steuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Der Rechner zeigt hier nur den möglichen Höchstbetrag unter diesen Annahmen: Die tatsächliche Anrechnung ist unter anderem durch die auf den Gewerbebetrieb entfallende Einkommensteuer und die tatsächlich zu zahlende Gewerbesteuer begrenzt und kann niedriger ausfallen.

Was der Hebesatz von 580 % für den Standort bedeutet

In unserer Auswahl von 107 Gemeinden liegt der ungewichtete Durchschnitt bei rund 418 %. Bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Mülheim an der Ruhr damit rund 4,281 € mehr als am Durchschnittsstandort dieser Auswahl. Das ist kein bundesweiter Durchschnitt: Über mehrere Jahre und bei höheren Gewinnen summiert sich der Standortvorteil bzw. -nachteil spürbar.

Alle erfassten Gemeinden im direkten Vergleich findest du in unserer Hebesatz-Übersicht, alle erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen in der Bundesland-Übersicht Nordrhein-Westfalen. Mit dem Gewerbesteuer-Rechner (Hebesatz 580 % bereits voreingestellt) rechnest du deinen konkreten Gewinn durch.

Mülheim an der Ruhr im Vergleich: Nordrhein-Westfalen und ähnlich große Städte

Unter den 26 hier erfassten Gemeinden in Nordrhein-Westfalen liegt der durchschnittliche Gewerbesteuer-Hebesatz bei rund 466 %. Mülheim an der Ruhr liegt mit 580 % 114 Prozentpunkte darüber und belegt Rang 1 von 26 (Rang 1 = höchster Hebesatz).

Und so schneidet Mülheim an der Ruhr gegen ähnlich große Städte ab — Oldenburg (Niedersachsen, Hebesatz 439 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Mülheim an der Ruhr rund 3,726 € mehr; Ludwigshafen am Rhein (Rheinland-Pfalz, Hebesatz 425 %): bei 100.000 € Gewerbeertrag zahlst du in Mülheim an der Ruhr rund 4,096 € mehr.

Fälligkeit & Vorauszahlungen

Die Gewerbesteuer wird vierteljährlich als Vorauszahlung fällig — jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November. Grundlage ist der Gewerbesteuer-Messbescheid des Finanzamts; festgesetzt und eingezogen wird die Steuer anschließend von der Stadt Mülheim an der Ruhr selbst. Nach Abgabe der Gewerbesteuererklärung wird endgültig abgerechnet und mit den Vorauszahlungen verrechnet.

Tipp für Gründer: Trenne Geschäftliches und Privates von Anfang an — ein separates Geschäftskonto erleichtert Buchhaltung, Gewerbesteuer-Vorauszahlung und den Nachweis von Betriebsausgaben erheblich.

Rechenbeispiel: 50.000 € Gewinn in Mülheim an der Ruhr

Gewinn (Einzelunternehmen)
50.000,00 €
− Gewerbesteuer-Freibetrag (§ 11 GewStG)
− 24.500,00 €
= Gewerbeertrag
25.500,00 €
× Steuermesszahl (3,5 %)
= 892,50 €
× Hebesatz Mülheim an der Ruhr
× 580 % = 5.176,50 €

Gilt für Einzelunternehmen und Personengesellschaften. GmbH/AG: kein Freibetrag, volle Bemessungsgrundlage. Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe (§ 4 Abs. 5b EStG). Unter den Voraussetzungen des § 35 EStG ist eine Anrechnung bis zum Vierfachen des Messbetrags möglich; die tatsächliche Anrechnung kann wegen gesetzlicher Höchstgrenzen niedriger ausfallen.

Quellen & rechtliche Grundlage

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mülheim an der Ruhr?

Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Mülheim an der Ruhr (Nordrhein-Westfalen) beträgt 2026 580 %. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags beträgt.

Wie berechnet man die Gewerbesteuer in Mülheim an der Ruhr?

Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × 580 % Hebesatz. Bei 100.000 € Gewerbeertrag ergibt das rund 20.300 € Gewerbesteuer — vor der Anrechnung nach § 35 EStG.

Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?

Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen.