Gewerbesteuer Monheim am Rhein — Hebesatz 250 % (Stand 2026)
Hebesatz in Monheim am Rhein (Nordrhein-Westfalen): 250 % — Stand 2026.
Stand: Juni 2026 · Geprüft von Tino Dagba
In Monheim am Rhein (Nordrhein-Westfalen, 43,000 Einwohner) gilt für 2026 ein Gewerbesteuer-Hebesatz von 250 %. Damit liegt die Gemeinde im bundesweit günstigsten Cluster (sogenannte „Steueroasen-Gemeinden”).
So berechnest du deine Gewerbesteuer in Monheim am Rhein
Der Gewerbeertrag wird zunächst um den Freibetrag von 24.500 € (Einzelunternehmer und Personengesellschaften) gekürzt. Auf den verbleibenden Betrag werden 3,5 % Steuermesszahl angewendet — der so ermittelte Steuermessbetrag wird mit dem örtlichen Hebesatz multipliziert.
Beispielrechnung für Monheim am Rhein: Bei 100.000 € Gewerbeertrag und 250 % Hebesatz fallen rund 8,750 € Gewerbesteuer an. Bei Einzelunternehmern ist davon der 4-fache Steuermessbetrag auf die Einkommensteuer anrechenbar (§ 35 EStG).
Der Rechner für Monheim am Rhein
Im Rechner unten ist der Hebesatz von 250 % bereits voreingestellt. Du musst nur deinen Gewinn eintragen.
Hebesatz-Vergleich
Zum Vergleich: Der bundesweite Durchschnitt der Gewerbesteuer-Hebesätze liegt bei rund 400 %. Damit ist Monheim am Rhein vergleichsweise günstig.
Alle Gemeinden im direkten Vergleich findest du in unserer Hebesatz-Übersicht.
Tipp für Gründer: Trenne Geschäftliches und Privates von Anfang an — zum Beispiel mit einem Geschäftskonto von Qonto (Affiliate).
Quellen & rechtliche Grundlage
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Gewerbesteuer-Hebesatz in Monheim am Rhein?
Der Gewerbesteuer-Hebesatz in Monheim am Rhein (Nordrhein-Westfalen) beträgt 2026 250 %. Er wird auf den Steuermessbetrag angewendet, der 3,5 % des Gewerbeertrags beträgt.
Wie berechnet man die Gewerbesteuer in Monheim am Rhein?
Gewerbeertrag × 3,5 % Steuermesszahl × 250 % Hebesatz. Bei 100.000 € Gewerbeertrag ergibt das rund 8.750 € Gewerbesteuer — vor der Anrechnung nach § 35 EStG.
Wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet?
Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird die Gewerbesteuer nach § 35 EStG bis zum 4-fachen des Gewerbesteuer-Messbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Kapitalgesellschaften können die Gewerbesteuer nicht anrechnen.