Minijob-Rechner 2026 (603-€-Grenze)
Minijob-Brutto = Netto — Arbeitgeber zahlt pauschal RV (15 %), KV (13 %) und 2 % Pauschsteuer.
Stand: Mai 2026
Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs beträgt 2026 603 €/Monat (Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3, gerundet). Beim Minijobber bleibt der Brutto-Verdienst in voller Höhe — der Arbeitgeber trägt die pauschalen Abgaben.
Häufige Fragen
Was passiert bei mehreren Minijobs?
Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Über der Grenze (603 €) entsteht reguläre SV-Pflicht.
Lohnt sich die RV-Aufstockung?
Bei langer Beschäftigungsdauer ja — du erwirbst volle Rentenanwartschaften.
Darf ich neben einem Hauptjob einen Minijob haben?
Ja, ein Minijob ist neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob abgabenfrei.