Steuerklassen-Rechner 2026 — Welche Steuerklasse lohnt sich?
Steuerklasse III/V oder IV/IV? Der Rechner vergleicht die Steuerbelastung beider Kombinationen und zeigt die jährliche Ersparnis.
Von Tino Dagba · Stand: Juni 2026 · Über den Autor
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können zwischen verschiedenen Steuerklassen-Kombinationen wählen. Der Rechner vergleicht SK III/V mit SK IV/IV und zeigt, welche Kombination monatlich weniger Lohnsteuer einbehält.
Steuerklasse III/V oder IV/IV — was lohnt sich?
SK III/V eignet sich für Paare mit deutlich unterschiedlichem Einkommen. Der besserverdienende Partner wählt SK III (niedrige Lohnsteuer), der andere SK V (hohe Lohnsteuer). Insgesamt entspricht die Jahressteuerlast dem Ehegattensplitting (§ 32a Abs. 5 EStG).
SK IV/IV ist die Standardkombination — jeder zahlt monatlich, als wäre er ledig. Bei ähnlichem Einkommen entsteht keine Nachzahlung; bei ungleichem Einkommen zahlen Paare oft zu wenig Steuer und müssen Steuererklärung machen.
SK IV/IV + Faktor ist die fairste Variante: die Steuerersparnis durch Splitting wird monatlich proportional verteilt, ohne dass einer „zu wenig” zahlt. Ideal bei ähnlichem Einkommen mit kleinem Unterschied.
Rechenbeispiel: 60.000 € und 30.000 € Jahresbrutto
- SK IV/IV: Person A (60.000 €)
- ca. 13.000 € / Jahr
- SK IV/IV: Person B (30.000 €)
- ca. 4.200 € / Jahr
- SK IV/IV: Gesamt
- ca. 17.200 € / Jahr
- SK III/V: Splittingverfahren
- ca. 14.600 € / Jahr
- Ersparnis durch SK III/V
- ca. 2.600 € / Jahr
Alle Werte sind Jahreswerte vor Kirchensteuer. Die monatliche Lohnsteuer weicht davon ab — der endgültige Steuerbetrag ergibt sich aus der Einkommensteuererklärung.
Häufige Fragen
Wann lohnt sich Steuerklasse III/V?
Je größer der Einkommensunterschied, desto mehr spart SK III/V. Richtwert: Wenn ein Partner mehr als 60 % des gemeinsamen Einkommens verdient, lohnt SK III/V deutlich. Bei fast gleichem Einkommen ist IV/IV besser, da keine Nachzahlung droht.
Was ist der Unterschied zwischen SK IV + Faktor und SK III/V?
Beide nutzen das Ehegattensplitting. Der Faktor verteilt die Steuerersparnis aber proportional — jeder zahlt genau seinen Anteil. Bei SK III/V zahlt Person B in SK V oft mehr als ihren Anteil; Person A zahlt zu wenig. Ergebnis nach Steuererklärung ist gleich.
Muss man nach SK III/V eine Steuererklärung machen?
Ja — bei SK III/V ist die Pflichtveranlagung (§ 46 EStG) vorgeschrieben. Bei IV/IV nur wenn weitere Einkünfte > 410 € vorliegen.
Wie oft kann man die Steuerklasse wechseln?
Einmal pro Kalenderjahr zum Monatsersten. Antrag beim Finanzamt.