Steuern

Schenkung­steuer-Rechner 2026 (ErbStG § 16)

Schenkungsteuer nach § 16 ErbStG berechnen — Freibeträge von 500.000 €, 400.000 €, 200.000 €, 100.000 € oder 20.000 €, Steuerklassen I–III und progressive Steuersätze.

Von · Stand: Juli 2026 · Über den Autor

Mit dem Schenkungsteuer-Rechner ermittelst du die Steuer auf eine Schenkung unter Lebenden nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Die Freibeträge und Steuersätze des § 16 ErbStG sind stabiles Bundesrecht (seit 2009 unverändert, zuletzt 2026 bestätigt).

Steuerklassen nach § 15 ErbStG

  • Klasse I: Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner: 500.000 €. Kinder und Stiefkinder sowie Enkel bei vorverstorbenem Elternteil: 400.000 €. Enkel, deren Elternteil lebt: 200.000 €. Übrige Personen der Klasse I, z. B. Urenkel: 100.000 €.
  • Klasse II: Eltern, Großeltern, Geschwister, Neffen/Nichten, Stiefeltern — 20.000 € Freibetrag
  • Klasse III: alle übrigen (Freunde, nicht-verwandte Lebenspartner) — 20.000 € Freibetrag

Progressive Steuersätze (§ 19 ErbStG)

Übersteigt der Schenkungswert den Freibetrag, gilt eine Progression: je höher der steuerpflichtige Betrag, desto höher der Steuersatz. Klasse I: 7 % (bis 75.000 €) → 11 % → 15 % → 19 % → 23 % → 27 % → 30 % (über 26 Mio. €). Klasse III: startet direkt bei 30 % und reicht bis 50 %.

10-Jahres-Frist

Der Freibetrag wird innerhalb von 10 Jahren verbraucht (§ 14 ErbStG): Schenkst du derselben Person mehrfach innerhalb dieses Zeitraums, werden die Werte zusammengerechnet — der Freibetrag steht nur einmal zur Verfügung. Im Rechner kannst du bereits verbrauchte Freibeträge eintragen.

Rechenbeispiel: Schenkung von 200.000 € an ein Kind

Schenkungswert
200.000,00 €
− Freibetrag Kind (Klasse I)
− 400.000,00 €
= steuerpflichtig
0,00 €
Schenkungsteuer
0,00 € (unterhalb Freibetrag)

Bis 400.000 € bleibt eine Schenkung an ein Kind komplett steuerfrei. Erst darüber greift die Progression — bei 500.000 € Schenkungswert wären 100.000 € steuerpflichtig → 11 % = 11.000 € Steuer.

Bei Immobilien kann das Bedarfsobjekt-Privileg (10 % Abschlag für selbstgenutztes Eigenheim) greifen — hier nicht berücksichtigt. Maßgeblich ist der Steuerbescheid des Finanzamts.

Häufige Fragen

Wie oft kann ich den Freibetrag nutzen?

Alle 10 Jahre (§ 14 ErbStG). Schenkst du derselben Person mehrfach innerhalb dieses Zeitraums, werden die Werte zusammengerechnet und der Freibetrag nur einmal gewährt.

Ist eine Schenkung an den Ehegatten steuerfrei?

Bis 500.000 € ja (Klasse I, § 16 ErbStG). Zusätzlich kann der Versorgungsfreibetrag von 256.000 € gewährt werden, falls der überlebende Ehegatte abgesichert werden muss.

Wie wird der Wert einer Immobilie bestimmt?

Nach dem Verkehrswert (§ 12 ErbStG). Für selbstgenutztes Wohneigentum kann das Bedarfsobjekt-Privileg (§ 13c ErbStG) einen 10 % Abschlag bringen — dieser Rechner rechnet ohne dieses Privileg.

Was ist die Härtefallregelung?

Wenn die Steuer 25 % des Schenkungswerts übersteigt, wird sie auf 50 % ermäßigt (§ 19 Abs. 2 ErbStG). Im Rechner als Option aktivierbar.

Muss ich eine Schenkung anmelden?

Ja, schenkungsteuerpflichtige Vorgänge müssen dem Finanzamt angezeigt werden (§ 30 ErbStG), auch wenn keine Steuer anfällt — z. B. wegen der 10-Jahres-Frist.

Quellen & rechtliche Grundlage