Homeoffice-Pauschale Rechner 2026 — Steuerersparnis berechnen
Wie viel kannst du mit der Homeoffice-Pauschale absetzen? 6 €/Tag, max. 1.260 €/Jahr — kostenlos berechnen.
Von Tino Dagba · Stand: Juni 2026 · Über den Autor
Die Homeoffice-Pauschale nach § 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG ermöglicht es dir, 6 € pro Homeoffice-Tag steuerlich abzusetzen — ohne separates Arbeitszimmer, ohne Nachweise für Raumkosten. Du kannst bis zu 210 Tage im Jahr geltend machen, das ergibt eine maximale Pauschale von 1.260 € pro Jahr.
Wer kann die Homeoffice-Pauschale nutzen?
Alle Arbeitnehmer, die an einem Arbeitstag ausschließlich von zu Hause aus arbeiten — also ohne Pendeln ins Büro, ohne auswärtige Tätigkeiten. Freelancer und Selbstständige können die Pauschale ebenfalls als Betriebsausgabe geltend machen (§ 4 Abs. 5 Nr. 6c EStG), wenn sie kein anerkanntes Arbeitszimmer haben.
Wann ist die Pauschale steuerlich wirksam?
Die Homeoffice-Pauschale zählt zu den Werbungskosten. Sie lohnt sich steuerlich erst, wenn deine gesamten Werbungskosten (Homeoffice-Pauschale + Fahrtkosten, Fachbücher, Arbeitsmittel usw.) den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 € übersteigen. Wenn du z. B. keine nennenswerten Fahrtkosten hast, liegt die Schwelle bei 1.230 € − sonstige Werbungskosten.
Rechenbeispiel: 100 Homeoffice-Tage, Grenzsteuersatz 30 %
- 100 Tage × 6 € Pauschale
- 600,00 €
- + sonstige Werbungskosten (z. B. 700 € Fahrtkosten)
- + 700,00 €
- = Gesamte Werbungskosten
- 1.300,00 €
- − Arbeitnehmer-Pauschbetrag
- − 1.230,00 €
- = Wirksamer Mehrbetrag
- 70,00 €
- Steuerersparnis (30 % von 70 €)
- ca. 21,00 €
Hinweis: Liegt die Pauschale komplett unter dem Pauschbetrag, entsteht kein zusätzlicher Steuereffekt. Tipp: Kombiniere sie mit anderen Werbungskosten für maximale Wirkung.
Häufige Fragen
Muss ich die Homeoffice-Tage nachweisen?
Das Finanzamt kann eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder ein selbst geführtes Tagesbuch verlangen. Im Zweifelsfall die Anzahl der Tage konservativ ansetzen.
Kann ich die Pauschale und ein Arbeitszimmer kombinieren?
Nein — für denselben Tag kann nur eine der beiden Positionen geltend gemacht werden. Ein anerkanntes Arbeitszimmer ist aber oft steuerlich günstiger, wenn du einen erheblichen Teil deiner Arbeitszeit dort verbringst.
Gilt die Pauschale auch bei Teilzeit?
Ja — maßgeblich ist die Anzahl der Homeoffice-Tage, nicht das Beschäftigungsvolumen.
Gilt die Pauschale rückwirkend ab 2020?
Für die Jahre 2020–2022 galt eine ältere Regelung (5 €/Tag, max. 600 €). Die aktuelle Regelung (6 €/Tag, max. 1.260 €) gilt seit 1. Januar 2023 unbefristet.