Durchschnittlich zahlen Autofahrer in Deutschland zwischen 150 und 300 Euro Kfz-Steuer im Jahr – aber warum der eine 46 Euro zahlt und der andere 257 Euro, hängt von drei Faktoren ab: Antrieb (Benzin, Diesel oder Elektro), Hubraum und CO2-Ausstoß. Wer die Kfz-Steuer berechnen 2026 will, braucht nur die beiden Werte aus dem Fahrzeugschein. Autofahrer, die auch die Pendlerpauschale 2026 kennen, haben einen guten Überblick über die steuerlichen Kosten ihres Fahrzeugs.

Auf einen Blick: Wer die Kfz-Steuer berechnen 2026 will, braucht nur zwei Werte aus dem Fahrzeugschein: Hubraum und CO2-Ausstoß. Die Steuer setzt sich aus einem Hubraumanteil (2,00 € je 100 ccm beim Benziner, 9,50 € beim Diesel) und einem progressiven CO2-Zuschlag zusammen. Elektroautos sind bis längstens Ende 2030 steuerfrei.

Die Kfz-Steuer-Formel: Hubraum + CO2-Zuschlag

Für Pkw, die ab dem 1. Juli 2009 zugelassen wurden, setzt sich die Kfz-Steuer aus zwei Teilen zusammen. Rechtsgrundlage ist das Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG).

Hubraumanteil

Der Hubraum wird auf angefangene 100 ccm aufgerundet, dann mit einem festen Satz multipliziert:

  • Benziner: 2,00 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum
  • Diesel: 9,50 Euro je angefangene 100 ccm Hubraum

Ein Benziner mit 999 ccm kommt also auf 10 × 2,00 = 20 Euro Hubraumanteil. Ein Diesel mit 1.968 ccm kommt auf 20 × 9,50 = 190 Euro.

CO2-Zuschlag für Neuzulassungen ab 1. Januar 2021

Ab 2021 gilt ein progressives CO2-Stufenmodell – je mehr CO2 das Auto ausstößt, desto teurer wird jedes zusätzliche Gramm:

CO2-Bereich (g/km) Zuschlag je g/km
0 – 95 0,00 Euro
96 – 115 2,00 Euro
116 – 135 2,20 Euro
136 – 155 2,50 Euro
156 – 175 2,90 Euro
176 – 195 3,40 Euro
ab 196 4,00 Euro

Die Stufen werden dabei kumuliert: Bei 130 g/km zahlst du für die Gramm 96–115 jeweils 2,00 Euro, für die Gramm 116–130 jeweils 2,20 Euro.

Ältere Fahrzeuge (Erstzulassung 2009–2020)

Für Pkw, die zwischen dem 1. Juli 2009 und dem 31. Dezember 2020 zugelassen wurden, gilt ein älteres, flacheres Modell: Jedes CO2-Gramm über 120 g/km (Benziner) bzw. über 95 g/km (Diesel) kostet pauschal 2,00 Euro. Das progressive Stufenmodell greift dort nicht.

Kfz-Steuer 2026 — Beispieltabelle nach Fahrzeugtyp

Die folgende Tabelle zeigt die jährliche Kfz-Steuer für gängige Modelle mit Erstzulassung ab 1. Januar 2021. Die Werte basieren auf der aktuellen Formel nach KraftStG.

Modell Antrieb Hubraum (ccm) CO2 (g/km) Kfz-Steuer/Jahr (ca.)
VW Golf 1.0 TSI Benziner 999 ccm 108 g/km ca. 46 Euro
VW Passat 2.0 TDI Diesel 1.968 ccm 118 g/km ca. 237 Euro
BMW 320d Diesel 1.995 ccm 127 g/km ca. 257 Euro
Toyota Yaris Hybrid Benziner 1.490 ccm 85 g/km ca. 30 Euro

Werte gelten für Fahrzeuge ab Erstzulassung 1. Januar 2021. Für ältere Modelle gelten andere CO2-Sätze.

Wie die Zahlen zustande kommen

VW Golf 1.0 TSI: Hubraum 10 × 2,00 = 20 Euro. CO2 108 g/km: 13 Gramm im Bereich 96–115 × 2,00 = 26 Euro. Gesamt: 46 Euro.

VW Passat 2.0 TDI: Hubraum 20 × 9,50 = 190 Euro. CO2 118 g/km: 20 Gramm × 2,00 + 3 Gramm × 2,20 = 40 + 6,60 = 46,60 Euro. Gesamt: 236,60 Euro, gerundet ca. 237 Euro.

BMW 320d: Hubraum 20 × 9,50 = 190 Euro. CO2 127 g/km: 20 Gramm × 2,00 + 12 Gramm × 2,20 = 40 + 26,40 = 66,40 Euro. Gesamt: 256,40 Euro, gerundet ca. 257 Euro.

Toyota Yaris Hybrid: Hubraum 15 × 2,00 = 30 Euro. CO2 85 g/km liegt unter 95 g/km, kein Zuschlag. Gesamt: 30 Euro.

Elektroautos — bis 2030 steuerfrei

Wer ein Elektroauto fährt, zahlt vorerst keine Kfz-Steuer. Die genaue Dauer hängt vom Erstzulassungsdatum ab:

  • Erstzulassung 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025: 10 Jahre Steuerbefreiung, längstens bis zum 31. Dezember 2030.
  • Erstzulassung ab 1. Januar 2026: 5 Jahre Steuerbefreiung, längstens bis zum 31. Dezember 2030.

Ein E-Auto, das du im März 2026 zugelassen hast, ist also bis Ende 2030 steuerfrei – das sind rund 4,8 Jahre, nicht die vollen 5, weil das Ende immer auf den 31. Dezember 2030 gedeckelt wird.

Nach Ablauf der Befreiung fällt gemäß § 9 Abs. 2 KraftStG nur 25 Prozent der Steuer an, die ein vergleichbarer Benziner zahlen würde. Das macht Elektroautos auch danach steuerlich günstiger als konventionelle Fahrzeuge.

H-Kennzeichen: Oldtimer zahlen Pauschale

Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und ein H-Kennzeichen tragen, zahlen eine feste Jahressteuer von 191,73 Euro – unabhängig von Hubraum, Antrieb oder CO2-Wert. Das gilt für Pkw ebenso wie für Motorräder und andere Fahrzeugklassen. Das H-Kennzeichen lohnt sich daher besonders bei großvolumigen Benzinern oder alten Dieselfahrzeugen, deren reguläre Steuer deutlich höher läge.

Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug als historisch bedeutsam eingestuft wird und in einem gepflegten, der Restaurierung entsprechenden Zustand ist. Die Zulassungsstelle prüft das bei der Beantragung des H-Kennzeichens.

Wo stehen Hubraum und CO2 im Fahrzeugschein?

Für die Berechnung brauchst du zwei Werte aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (dem grauen Fahrzeugschein, den du immer dabei haben musst):

  • Hubraum: Feld P.1 – dort steht der Hubraum in ccm, zum Beispiel „1968″.
  • CO2-Ausstoß: Feld V.7 – dort steht der kombinierte WLTP-Wert in g/km, zum Beispiel „118″.
  • Erstzulassung: Feld B – das genaue Datum brauchst du, um zu wissen, ob das neue Stufenmodell (ab 2021) oder das ältere Pauschalmodell gilt.

Hast du das Fahrzeug gebraucht gekauft und kennst den CO2-Wert nicht auswendig, reicht ein kurzer Blick in den Fahrzeugschein – oder du rufst beim zuständigen Hauptzollamt an. Oft lässt sich der Wert auch im offiziellen Fahrzeugbewertungsportal des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) nachschlagen, wenn du die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) parat hast.

Wann ist die Kfz-Steuer fällig?

Die Kfz-Steuer wird einmal jährlich vom Hauptzollamt per SEPA-Lastschrift eingezogen. Eine Rechnung bekommst du nicht – der Betrag wird automatisch abgebucht. Der Fälligkeitstag richtet sich nach dem Datum deiner Erstzulassung, also dem Jahrestag in deiner Zulassungsbescheinigung.

Den genauen Termin findest du in der Zulassungsbescheinigung Teil I, Feld 14.1. Wenn du das Datum nicht parat hast, hilft ein Blick in den Fahrzeugschein. Wer das SEPA-Mandat nicht erteilt, bekommt einen Bescheid vom Hauptzollamt zugeschickt.

Neu gekaufte Fahrzeuge werden zeitanteilig berechnet: Du zahlst nur für die Monate, in denen das Auto zugelassen ist – angefangene Monate zählen jeweils als voll. Verkaufst du ein Auto im Mai, endet die Steuerpflicht zum Abmeldetag; zu viel gezahlte Steuer erstattet das Hauptzollamt automatisch anteilig zurück.

Kfz-Steuer legal senken

Wer weniger Kfz-Steuer zahlen will, hat drei realistische Hebel. Wer gleichzeitig seine Steuerbelastung insgesamt optimieren will, findet im Überblick zu Steuerklassen 2026 weitere Ansätze für die allgemeine Steuerplanung.

  • Emissionsärmeres Fahrzeug wählen: Jedes Gramm CO2 weniger spart bares Geld. Wer von 127 g/km auf 100 g/km kommt, senkt den CO2-Zuschlag erheblich – beim Diesel beispielsweise von 66 Euro auf 10 Euro pro Jahr.
  • Elektroauto anschaffen: Volle Steuerbefreiung bis 2030, danach nur 25 Prozent des Benziner-Äquivalents nach § 9 Abs. 2 KraftStG.
  • H-Kennzeichen beantragen: Bei Fahrzeugen ab 30 Jahren kann die Pauschale von 191,73 Euro günstiger sein als die reguläre Steuer nach Hubraum und CO2.

Ein Umstieg auf einen kleinmotorigen Benziner mit niedrigem CO2 ist oft der direkteste Weg: Der VW Golf 1.0 TSI kostet nur 46 Euro im Jahr, ein BMW 320d dagegen 257 Euro – das ist eine Differenz von 211 Euro jährlich, allein durch den Fahrzeugwechsel.

Häufige Fragen zur Kfz-Steuer 2026

Wie berechnet man die Kfz-Steuer für einen Benziner?

Den Hubraum (in ccm) durch 100 teilen und auf ganze Zahlen aufrunden, dann mit 2,00 Euro multiplizieren. Dazu kommt der CO2-Zuschlag: Jedes Gramm CO2 über 95 g/km wird stufenweise berechnet – von 2,00 Euro/g (96–115 g/km) bis zu 4,00 Euro/g (ab 196 g/km). Beide Teile addiert ergeben die Jahressteuer.

Wie viel Kfz-Steuer zahle ich bei 1.400 ccm und 130 g/km CO2?

Hubraumanteil: 14 × 2,00 = 28 Euro. CO2-Zuschlag bei 130 g/km: 20 Gramm im Bereich 96–115 × 2,00 = 40 Euro, plus 15 Gramm im Bereich 116–130 × 2,20 = 33 Euro. Summe CO2: 73 Euro. Gesamt: 28 + 73 = 101 Euro pro Jahr.

Sind Elektroautos von der Kfz-Steuer befreit?

Ja, bis längstens 31. Dezember 2030. Fahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2025 sind 10 Jahre steuerfrei, Fahrzeuge ab 2026 sind 5 Jahre steuerfrei. Nach Ablauf zahlen sie nur 25 Prozent der Steuer eines vergleichbaren Benziners (§ 9 Abs. 2 KraftStG).

Wie lange gilt die Steuerbefreiung für ein neues Elektroauto 2026?

5 Jahre Steuerbefreiung, gerechnet ab dem Erstzulassungsdatum, aber maximal bis zum 31. Dezember 2030. Ein im Januar 2026 zugelassenes E-Auto ist also bis Ende 2030 steuerfrei – das sind 4 Jahre und 11 Monate, nicht 5 volle Jahre.