Kapitalertragssteuer berechnen 2026: Satz & Beispiele
Von Tino Dagba · Stand: Juli 2026 · Zuletzt aktualisiert am 12.06.2026
Wer Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne kassiert, teilt mit dem Finanzamt. Um die Kapitalertragssteuer berechnen zu können, brauchst du nur einen Satz: pauschal 25 % Abgeltungssteuer, dazu 5,5 % Solidaritätszuschlag – macht effektiv 26,375 %, falls du nicht in der Kirche bist. Bist du Kirchenmitglied, sind es 27,82 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 27,99 % (alle anderen Länder). Deinen exakten Euro-Betrag spuckt dir unser Kapitalertragsteuer-Rechner in Sekunden aus. Vorher zeigen wir dir die Formel, drei Rechenbeispiele, den Sparerpauschbetrag und die Tricks, mit denen du legal weniger zahlst.
Auf einen Blick: Um die Kapitalertragssteuer berechnen zu können, brauchst du nur einen Satz: 25 % Abgeltungssteuer plus 5,5 % Soli = effektiv 26,375 %. Mit Kirchensteuer sind es 27,82 % (Bayern, Baden-Württemberg) oder 27,99 % (alle anderen Länder). Steuerfrei bleibt alles bis zum Sparerpauschbetrag von 1.000 € (2.000 € für Ehepaare).
Der Satz: 25 % plus Soli plus Kirchensteuer
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % auf deine Kapitalerträge – egal, wie hoch dein sonstiges Einkommen ist. Das unterscheidet sie von der normalen Einkommensteuer, die mit dem Verdienst steigt. Die Bank zieht die Steuer direkt ab und führt sie ans Finanzamt ab; rechtlich geregelt ist das in § 32d Einkommensteuergesetz (EStG). Auf die 25 % kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % obendrauf. Daraus ergibt sich die Formel:
Effektive Steuer = Kapitalertrag (über Freibetrag) × 26,375 %
So setzt sich der Satz zusammen:
| Komponente | Satz | Worauf |
|---|---|---|
| Abgeltungssteuer | 25 % | auf den Kapitalertrag |
| Solidaritätszuschlag | 5,5 % | auf die Abgeltungssteuer |
| Gesamt ohne Kirchensteuer | 26,375 % | auf den Kapitalertrag |
Klingt nach viel, ist aber meist günstiger als dein persönlicher Steuersatz – für Gutverdiener ist die Abgeltungssteuer faktisch ein Steuerrabatt auf Kapital. Wer beispielsweise mit dem Arbeitseinkommen im Spitzensteuersatz von 42 % liegt, zahlt auf Dividenden und Kursgewinne dennoch nur die pauschalen 25 %. Genau deshalb wurde die Abgeltungssteuer 2009 eingeführt: Der Gesetzgeber wollte Kapital im Land halten und die Besteuerung vereinfachen, indem die Bank alles direkt einbehält und ans Finanzamt überweist. Betroffen sind allerdings nur Privatanleger – betriebliche Erträge laufen weiterhin über die normale Veranlagung. Übrigens sind beide Schreibweisen korrekt: Abgeltungssteuer mit zwei „s” ebenso wie die amtliche Form Abgeltungsteuer mit einem.
Kirchensteuer auf Kapitalerträge
Bist du Mitglied einer steuererhebenden Kirche, fällt zusätzlich Kirchensteuer an – 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern. Die Rechnung ist etwas trickreicher, als man denkt: Die Kirchensteuer mindert vorab die Abgeltungssteuer leicht, weil sie als Sonderausgabe absetzbar ist. Unterm Strich kommst du laut Finanztip-Berechnung (Stand November 2025) auf diese effektiven Sätze:
| Kirchensteuer | Effektiver Gesamtsatz | Bundesländer |
|---|---|---|
| keine | 26,375 % | nicht kirchensteuerpflichtig |
| 8 % | 27,82 % | Bayern, Baden-Württemberg |
| 9 % | 27,99 % | alle übrigen Länder |
Die Bank zieht die Kirchensteuer automatisch ein. Dafür fragt sie deine Religionszugehörigkeit einmal jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in Bonn ab – seit 2015 läuft das vollautomatisch über das Kirchensteuerabzugsmerkmal. Anders als beim Gehalt kannst du die Kirchensteuer auf Kapitalerträge übrigens nicht als Sonderausgabe geltend machen – sie ist bereits in den 27,82 bzw. 27,99 % eingepreist. Wer den automatischen Abruf nicht möchte, kann beim BZSt einen Sperrvermerk setzen; dann muss er allerdings seine Kapitalerträge selbst in der Steuererklärung angeben.
Rechenbeispiele: 500, 2.000 und 5.000 € Erträge
Entscheidend ist immer der Ertrag über dem Sparerpauschbetrag. Die folgende Tabelle gilt für einen Ledigen ohne Kirchenmitgliedschaft, der seinen vollen Freibetrag von 1.000 € genutzt hat (26,375 %):
| Kapitalertrag | – Sparerpauschbetrag | Zu versteuern | Steuer (26,375 %) |
|---|---|---|---|
| 500 € | 1.000 € | 0 € | 0,00 € |
| 2.000 € | 1.000 € | 1.000 € | 263,75 € |
| 5.000 € | 1.000 € | 4.000 € | 1.055,00 € |
Du siehst: Bis 1.000 € bleibt zunächst alles steuerfrei. Erst darüber greift der Fiskus zu. Bei 5.000 € Ertrag landen also rund 1.055 € beim Finanzamt – knapp 21 % vom gesamten Ertrag, weil der Freibetrag die Quote drückt. Mit Kirchensteuer (9 %) wären es bei 4.000 € zu versteuerndem Betrag hingegen etwa 1.120 € statt 1.055 €. Für dein konkretes Szenario mit Kirchensteuer und Freibetrag nutzt du daher am besten direkt den Kapitalertragsteuer-Rechner.
Sparerpauschbetrag und Freistellungsauftrag
Jedem steht ein Sparerpauschbetrag zu, bis zu dem Kapitalerträge komplett steuerfrei bleiben: 1.000 € für Ledige, 2.000 € für gemeinsam veranlagte Ehepaare. Diese Werte gelten seit 2023 – davor waren es 801 bzw. 1.602 €.
Damit die Bank gar nicht erst Steuer abführt, erteilst du ihr daher einen Freistellungsauftrag. Ein Klick im Online-Banking reicht meist. Hast du mehrere Depots, darfst du den Freibetrag außerdem aufteilen – etwa 600 € bei der einen, 400 € bei der anderen Bank. Wichtig: Die Summe aller Aufträge darf 1.000 € (bzw. 2.000 €) nicht überschreiten, sonst gibt es Ärger.
- Tipp: Verteile den Auftrag dorthin, wo die höchsten Erträge anfallen.
- Vergessen? Kein Drama – du holst dir den Freibetrag im Folgejahr über die Anlage KAP in der Steuererklärung zurück.
- Den Auftrag kannst du jederzeit unterjährig anpassen.
Günstigerprüfung: wann sich die Anlage KAP lohnt
Die 25 % sind eine Pauschale – und Pauschalen sind nicht für jeden fair. Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, zahlst du mit der Abgeltungssteuer drauf. Genau dafür gibt es die Günstigerprüfung: Du beantragst sie in der Anlage KAP deiner Steuererklärung, und das Finanzamt rechnet automatisch nach, ob dein persönlicher Tarif günstiger ist. Wenn ja, bekommst du die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.
Lohnen tut sich das vor allem bei niedrigem Gesamteinkommen – beispielsweise bei Rentnern, Studierenden oder Eltern in Teilzeit. Wo dein persönlicher Grenzsteuersatz liegt, rechnest du dagegen mit dem Einkommensteuertarif 2026 nach. Und wie viel Soli überhaupt noch auf deine Steuer fällt, erklärt unser Überblick zum Solidaritätszuschlag 2026. Der Antrag kostet nichts und kann nie schaden: Ist der persönliche Satz nämlich höher, bleibt es einfach bei den 25 %. Außerdem prüft das Finanzamt von sich aus, sodass du nichts verlieren kannst.
Verlustverrechnung: Verluste gegen Gewinne
Wer mit Wertpapieren Verlust macht, kann ihn gegen Gewinne aufrechnen und so die Steuer drücken. Die Bank führt dafür automatisch zwei Verlustverrechnungstöpfe:
- Aktien-Topf: Verluste aus dem Verkauf einzelner Aktien dürfen nur mit Gewinnen aus anderen Aktiengeschäften verrechnet werden – nicht mit Dividenden oder Zinsen.
- Allgemeiner Topf: Verluste aus ETFs, Anleihen, Fonds und Zertifikaten lassen sich breiter verrechnen, etwa mit Zinsen und Dividenden.
Hast du Depots bei verschiedenen Banken, verrechnen diese nicht untereinander. Dann holst du dir eine Verlustbescheinigung (Antrag bis 15. Dezember) und führst die Töpfe in der Steuererklärung zusammen. Werbungskosten wie Depotgebühren oder Kreditzinsen für den Wertpapierkauf sind seit 2009 übrigens nicht mehr absetzbar – mit der Abgeltungssteuer ist alles „abgegolten“.
Ein praktisches Beispiel: Du verkaufst eine ETF-Position mit 800 € Gewinn, gleichzeitig eine Anleihe mit 300 € Verlust. Dann versteuerst du nur 500 € – der allgemeine Topf rechnet beides automatisch gegen. Hättest du dagegen 800 € Aktiengewinn und 300 € Verlust aus einer Lebensversicherung, bliebe der volle Gewinn steuerpflichtig, weil Aktienverluste eben getrennt geführt werden. Nicht verrechnete Verluste verfallen nicht: Die Bank trägt sie automatisch ins nächste Jahr vor.
NV-Bescheinigung: gar keine Steuer zahlen
Liegt dein gesamtes zu versteuerndes Einkommen inklusive Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag, kannst du den Steuerabzug komplett verhindern – mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Die beantragst du formlos beim Finanzamt (Formular NV 1 A), legst sie deiner Bank vor, und sie behält dann gar keine Abgeltungssteuer ein. Kein Warten auf die Erstattung im Folgejahr.
Sinnvoll ist das vor allem für Schüler*innen, Studierende und Rentner*innen mit hohen Zinsen, aber kaum sonstigem Einkommen. Die Bescheinigung gilt in der Regel drei Jahre. Wer also mehr Kapitalertrag erwartet, als der Sparerpauschbetrag abdeckt, aber unter dem Grundfreibetrag bleibt, fährt damit deutlich entspannter als mit jährlicher Günstigerprüfung. Übersteigt dein Einkommen den Grundfreibetrag jedoch nachträglich, musst du die NV-Bescheinigung dem Finanzamt zurückgeben.
Fazit: drei Hebel, die wirklich zählen
Die Kapitalertragssteuer ist mit 26,375 % (bzw. 27,82/27,99 % mit Kirchensteuer) schnell berechnet – der eigentliche Hebel liegt darunter. Nutze deinen Sparerpauschbetrag über einen Freistellungsauftrag, prüfe bei niedrigem Einkommen die Günstigerprüfung oder gleich die NV-Bescheinigung, und verrechne Verluste konsequent. Damit holst du dir den größten Teil der vermeidbaren Steuer zurück. Den exakten Betrag für dein Bundesland und deine Erträge liefert dir der Kapitalertragsteuer-Rechner.
Häufige Fragen zur Kapitalertragssteuer
Wie hoch ist die Kapitalertragssteuer 2026?
Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % plus 5,5 % Solidaritätszuschlag, zusammen 26,375 %. Bist du kirchensteuerpflichtig, erhöht sich der effektive Satz auf 27,82 % (8 % Kirchensteuer in Bayern und Baden-Württemberg) oder 27,99 % (9 % in allen anderen Bundesländern).
Wie viel Steuer zahle ich auf 1.000 € Gewinn?
Hast du deinen Sparerpauschbetrag von 1.000 € noch nicht ausgeschöpft, zahlst du auf 1.000 € Kapitalertrag gar nichts. Sind die 1.000 € bereits verbraucht, fallen rund 263,75 € Steuer an (26,375 % ohne Kirchensteuer).
Ab wann muss ich Kapitalertragssteuer zahlen?
Erst oberhalb des Sparerpauschbetrags: 1.000 € pro Person, 2.000 € bei zusammen veranlagten Ehepaaren. Bis zu dieser Grenze bleiben Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei, sofern du einen Freistellungsauftrag erteilt hast.
Wann lohnt sich die Günstigerprüfung?
Sie lohnt sich, wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt – typisch bei Rentnern, Studierenden oder geringem Einkommen. Du beantragst sie in der Anlage KAP; das Finanzamt erstattet dann die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer.