Pendlerpauschale 2026 berechnen
Entfernungspauschale nach derzeitigem Gesetzesstand 2026: einheitlich 0,38 € pro Kilometer ab dem 1. Kilometer (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG).
Stand: Mai 2026
Die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) gilt nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Pro Arbeitstag wird die einfache Entfernung zur Arbeitsstätte angesetzt — egal ob du Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß nutzt. Der Rechner verwendet den ab dem 01.01.2026 geltenden Pauschsatz von 0,38 € pro Kilometer ab dem 1. Kilometer. Die frühere Staffelung (0,30 € für die Kilometer 1–20, 0,38 € ab dem 21. Kilometer) ist mit Wirkung ab 2026 entfallen. Sollte sich der Pauschsatz durch ein neues Gesetz noch ändern, aktualisieren wir den Wert mit dem nächsten Rates-Audit (siehe Datumsangabe „Stand”).
Häufige Fragen
Was zählt als Entfernung?
Die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (Ausnahme: längere, aber verkehrsgünstigere Strecke).
Wie viele Tage darf ich ansetzen?
Realistisch sind 220 Arbeitstage/Jahr (5-Tage-Woche). Bei 6-Tage-Woche bis 280 Tage.
Gilt die Pauschale auch im Homeoffice?
Nur an Tagen mit tatsächlicher Fahrt zur Arbeitsstätte. Für Homeoffice gibt es separat die Homeoffice-Pauschale.
Warum 0,38 € ab dem 1. Kilometer und nicht mehr 0,30 €/0,38 €?
Der Gesetzgeber hat die zweistufige Staffelung mit Wirkung zum 01.01.2026 aufgehoben — seitdem gilt einheitlich 0,38 € ab dem 1. Kilometer. Maßgeblich ist die jeweils geltende Fassung des § 9 EStG; die genaue Fundstelle (Bundesgesetzblatt) findest du unter den Quellen.