Auf einen Blick: Die gesetzliche Rente ergibt sich aus der Formel: Entgeltpunkte × Rentenwert × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor. Der Rentenwert steigt ab 01.07.2026 von 40,79 € auf 42,52 € (+4,24 %). Wer 45 Jahre lang den deutschen Durchschnittsverdienst (2026: 51.944 €) erzielt, erhält rund 1.914 € Brutto-Rente. Für Neurentner 2026 sind 84 % der Rente steuerpflichtig (§ 22 EStG-Kohortentabelle).

Die Rentenformel im Detail

Die monatliche gesetzliche Rente ergibt sich nach §§ 63–68 SGB VI aus vier Faktoren:

Rente = Entgeltpunkte (EP) × Aktueller Rentenwert (aRW) × Zugangsfaktor (ZF) × Rentenartfaktor (RAF)

  • Entgeltpunkte (EP): Die Summe aller in der Erwerbsbiografie gesammelten Rentenpunkte — 1 Punkt pro Jahr beim Durchschnittsverdienst.
  • Aktueller Rentenwert (aRW): Der Eurobetrag eines Entgeltpunktes — wird jährlich zum 1. Juli angepasst.
  • Zugangsfaktor (ZF): 1,0 bei Regelaltersrente. Je 0,003 Abzug pro Monat bei vorzeitigem Rentenbeginn.
  • Rentenartfaktor (RAF): 1,0 für Altersrente und volle Erwerbsminderungsrente; 0,5 für halbe Erwerbsminderungsrente; 0,5–1,0 für Hinterbliebenenrenten.

Entgeltpunkte — das Herzstück der Rentenberechnung

In einem Beitragsjahr erhalten Sie genau 1,0 Entgeltpunkt, wenn Sie das vorläufige Durchschnittsentgelt aller Versicherten verdienen (2026: 51.944 € brutto). Wer weniger verdient, erhält proportional weniger; wer die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 101.400 €) überschreitet, kann maximal 1,9522 Punkte pro Jahr sammeln (101.400 ÷ 51.944).

Die Deutsche Rentenversicherung weist Ihre bisherigen Entgeltpunkte jährlich in der Renteninformation aus, die Sie automatisch ab dem 27. Lebensjahr erhalten. Für eine schnelle Schätzung teilen Sie Ihren durchschnittlichen Bruttoverdienst durch das Durchschnittsentgelt des jeweiligen Jahres und multiplizieren mit der Anzahl Ihrer Beitragsjahre.

Rentenwert 2026: 40,79 € → 42,52 € ab Juli

Der aktuelle Rentenwert ist der Eurobetrag, den ein Entgeltpunkt wert ist. Er wird gemäß dem Rentenanpassungsverfahren nach § 68 SGB VI jährlich angepasst und spiegelt die Entwicklung der Bruttolöhne wider:

  • Bis 30.06.2026: 40,79 € (seit 01.07.2025)
  • Ab 01.07.2026: 42,52 € (+4,24 %)

Die Rentenanpassung 2026 fällt überdurchschnittlich hoch aus, da die Löhne 2025 kräftig gestiegen sind. Für Bestandsrentner bedeutet das mehr Kaufkraft; für Neurentner ab Juli 2026 startet die Rente direkt auf dem höheren Niveau.

Zugangsfaktor: Früh in Rente oder später?

Der Zugangsfaktor beeinflusst die Rentenhöhe dauerhaft — nicht nur in den „frühen” Jahren:

  • Vorzeitige Rente: Je 0,3 % Abzug pro Monat vor dem Regelaltersrentendatum (maximal 14,4 % bei 4 Jahren frühzeitigem Renteneintritt).
  • Regelaltersrente (67 Jahre für Jahrgänge ab 1964): Zugangsfaktor 1,0.
  • Späterer Renteneintritt: +0,5 % Zuschlag je Monat nach Regelaltersrentenalter.

Wer mit 63 Jahren in Rente geht (Altersrente für langjährig Versicherte mit 35 Beitragsjahren), verliert dauerhaft bis zu 14,4 % der Rente. Bei 2.000 € Brutto-Rente sind das 288 € weniger pro Monat — lebenslang.

Konkrete Rechenbeispiele 2026

Beispiel 1: Durchschnittsverdienst, 40 Jahre (Rente ab 01.07.2026)

Entgeltpunkte 40,0 EP
× Rentenwert ab 01.07.2026 × 42,52 €
× Zugangsfaktor (67 Jahre) × 1,0
= Brutto-Rente 1.700,80 €
− KVdR (7,3 % + 1,45 % Zusatz = 8,75 %) − 148,82 €
− PV (3,6 % mit Kind) − 61,23 €
= Netto-Rente (vor ESt) ca. 1.490 €

Beispiel 2: Maximalrente nach 45 Jahren (BBG-Verdienst)

Wer 45 Jahre lang stets die Beitragsbemessungsgrenze ausschöpft (2026: 101.400 €/Jahr), sammelt 45 × 1,9522 ≈ 87,8 EP. Brutto-Rente: 87,8 × 42,52 € ≈ 3.733 € — vor Steuern und Sozialabgaben.

Besteuerung der Rente 2026

Die Rentenbesteuerung erfolgt nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 EStG i. V. m. AltEinkG). Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns:

  • Neurentner 2026: 84 % der Rente steuerpflichtig
  • Der Rentenanteil steigt bis 2040 schrittweise auf 100 % an.

Liegt die Rente unterhalb des Grundfreibetrags (2026: 12.348 €/Jahr = 1.029 €/Monat), fällt keine Einkommensteuer an. Ein Einzelrentner mit 1.700 € Brutto-Rente hat ein steuerpflichtiges Einkommen von 1.428 € (84 %) pro Monat = 17.136 €/Jahr. Nach Grundfreibetrag und Werbungskosten-Pauschbetrag (102 €) ergibt sich ein zvE von ca. 4.686 € — weit unter dem Spitzensteuersatz.

Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner

Rentner zahlen im Rahmen der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) den vollen Beitragssatz:

  • Krankenversicherung: 7,3 % + halber Zusatzbeitrag (Ø 2,9 % → Rentner-Anteil 1,45 %) → gesamt ca. 8,75 %
  • Pflegeversicherung: 3,6 % (mit mindestens einem Kind) / 4,2 % (kinderlos, über 23 J.)

Im Gegensatz zu Arbeitnehmern gibt es für Rentner keinen Arbeitgeber-Anteil zur KV/PV — die Rentenkasse übernimmt 7,3 % KV und 1,8 % PV; der Rest zahlt der Rentner selbst. Beim Zusatzbeitrag trägt der Rentner den vollen kassenindividuellen Satz.

Kinder und Kindererziehungszeiten

Für jedes nach 1992 geborene Kind werden 3 Jahre Kindererziehungszeit gutgeschrieben — jeweils 1 Entgeltpunkt pro Jahr. Das ergibt pro Kind bis zu 3 Rentenpunkte × 42,52 € = 127,56 € mehr Brutto-Rente ab 01.07.2026.

Für vor 1992 geborene Kinder gilt ein Punkt pro Kind (sog. Babyjahre). Zusätzlich können Berücksichtigungszeiten (bis zu 10 Jahre pro Kind) Lücken schließen und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte sichern.

Rentenlücke berechnen und schließen

Als Rentenlücke bezeichnet man die Differenz zwischen der gesetzlichen Rente und dem gewünschten monatlichen Einkommen im Ruhestand. Die häufigste Faustregel: Im Ruhestand benötigt man 70–80 % des letzten Nettoeinkommens.

Wer eine Lücke erkennt, kann sie durch vier Hebel schließen:

  1. Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Steuer- und sozialabgabenfrei bis 4 % der BBG (2026: max. 4.056 €/Jahr) über die Entgeltumwandlung.
  2. Riester-Rente: Staatliche Förderung von 175 € Grundzulage + 300 € pro Kind; lohnt besonders bei Familien und Geringverdienern.
  3. Rürup-Rente (Basisrente): Besonders attraktiv für Selbstständige und Gutverdiener — Beiträge 2026 zu 100 % steuerlich absetzbar (bis 27.566 € bei Singles).
  4. Private Vorsorge: ETF-Sparplan, Immobilien oder Tagesgeld — flexibel, aber ohne staatliche Förderung.

Häufige Fragen

Wo finde ich meine Entgeltpunkte?
In der jährlichen Renteninformation der Deutschen Rentenversicherung (ab 27 Jahren automatisch) oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de im Online-Service.
Kann ich freiwillig Rentenpunkte kaufen?
Ja — ab 50 Jahren sind freiwillige Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung möglich (§ 187a SGB VI). Ein Rentenpunkt kostet 2026 ca. 8.701 € (Beitrag = aRW / 2 × 12 × 2, aktuell 42,52 / 2 × 24 = 510,24 € / Monat).
Was passiert, wenn ich nach dem Regelaltersdatum weiterarbeite?
Jeder Monat nach dem Regelaltersrentendatum erhöht den Zugangsfaktor um 0,005 — das sind dauerhaft +0,5 % Rente je Monat. Zusätzlich wachsen Entgeltpunkte weiter.

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