Erbschaftssteuer berechnen 2026: Freibeträge & Sätze
Von Tino Dagba · Stand: Juni 2026 · Zuletzt aktualisiert am 12.06.2026
Du willst die Erbschaftssteuer berechnen und fragst dich, was am Ende wirklich ans Finanzamt geht? Die gute Nachricht zuerst: In den meisten Familien bleibt der große Teil des Erbes steuerfrei. Entscheidend sind drei Zahlen – dein persönlicher Freibetrag, deine Steuerklasse und der Steuersatz. Ehegatten haben 500.000 Euro frei, Kinder 400.000 Euro. Erst was darüber liegt, wird besteuert, und zwar mit 7 bis 50 Prozent. Wie du deinen konkreten Betrag in vier Schritten ausrechnest, zeigt dir dieser Ratgeber – mit echtem Rechenbeispiel und den aktuellen Tabellen aus dem ErbStG.
Auf einen Blick: Erbschaftssteuer berechnen heißt im Kern: Reinerwerb minus Freibetrag, mal Steuersatz. Ehegatten haben 500.000 € frei, Kinder 400.000 € — erst was darüber liegt, wird mit 7 bis 50 % besteuert. Steuerpflichtig ist immer der einzelne Erbe, der Steuersatz hängt von Steuerklasse und Erwerbshöhe ab.
Erbschaftssteuer: Wer zahlt sie und worauf?
Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn du Vermögen von einer verstorbenen Person erbst – ob als gesetzlicher Erbe, über ein Testament oder als Vermächtnisnehmer. Steuerpflichtig ist dabei immer der Erwerber, also du, nicht der Nachlass als Ganzes. Erben beispielsweise zehn Personen, rechnet das Finanzamt zehnmal getrennt. Folglich bekommt jeder seinen eigenen Freibetrag und jeder seine eigene Steuerklasse.
Besteuert wird dabei nicht das Bruttovermögen, sondern dein Reinerwerb: das geerbte Vermögen abzüglich Nachlassverbindlichkeiten wie Schulden des Erblassers, Beerdigungskosten und der Pauschbetrag von 10.300 Euro für Nachlassregelungskosten (§ 10 ErbStG). Erst danach ziehst du von diesem Wert deinen Freibetrag ab. Wenn du parallel zur Erbschaft auch Immobilien übertragen bekommst, lohnt vorab ein Blick auf die Grunderwerbsteuer und legale Wege, sie zu senken – beim klassischen Erbfall fällt sie zwar nicht an, bei vorweggenommener Erbfolge gegen Gegenleistung aber schon.
Wichtig für die Praxis: Du musst den Erbfall innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Das gilt außerdem selbst dann, wenn am Ende gar keine Steuer fällig wird. Banken und Versicherungen melden Guthaben des Verstorbenen ohnehin automatisch ans Finanzamt – verschweigen funktioniert also nicht.
Freibeträge 2026 nach Verwandtschaftsgrad (§ 16 ErbStG)
Der Freibetrag ist dein wichtigster Hebel. Je näher du mit dem Verstorbenen verwandt warst, desto höher fällt er aus. Diese Werte stehen in § 16 ErbStG und gelten unverändert auch 2026:
| Verhältnis zum Erblasser | Steuerklasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetragene*r Lebenspartner*in | I | 500.000 € |
| Kinder, Stiefkinder, Kinder verstorbener Kinder | I | 400.000 € |
| Enkel (Eltern noch leben) | I | 200.000 € |
| Eltern, Großeltern (bei Erbschaft von Todes wegen) | I | 100.000 € |
| Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegerkinder, geschiedene*r Ehepartner*in | II | 20.000 € |
| alle Übrigen (z. B. Freunde, Lebensgefährt*innen ohne Trauschein) | III | 20.000 € |
Ein paar Stolperfallen lauern allerdings hier. Enkel bekommen normalerweise 200.000 Euro – aber 400.000 Euro, wenn das verbindende Elternteil bereits verstorben ist. Eltern stehen bei einer Erbschaft mit 100.000 Euro zunächst vergleichsweise gut da; bei einer Schenkung zu Lebzeiten rutschen dieselben Eltern dagegen auf 20.000 Euro ab. Und das vielleicht härteste Detail: Der langjährige Partner ohne Trauschein gilt steuerlich als Fremder. 20.000 Euro frei, der Rest in Steuerklasse III. Heiraten kann hier sechsstellige Beträge sparen.
Ehegatten und Kinder erhalten zusätzlich einen Versorgungsfreibetrag nach § 17 ErbStG: 256.000 Euro für den überlebenden Ehegatten, gestaffelt 10.300 bis 52.000 Euro für Kinder je nach Alter. Dieser Betrag wird allerdings um steuerfreie Versorgungsbezüge wie eine Witwenrente gekürzt.
Die drei Steuerklassen der Erbschaftssteuer (§ 15 ErbStG)
Anders als beim Lohn gibt es bei der Erbschaft nur drei Steuerklassen, und sie hängen allein vom Verwandtschaftsgrad ab – nicht von Familienstand oder Kindern. Sie entscheiden über zwei Dinge gleichzeitig: über den Freibetrag (siehe oben) und über den Steuersatz (siehe unten).
- Steuerklasse I: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner*innen, Kinder, Stiefkinder, Enkel und Urenkel sowie Eltern und Großeltern beim Erbfall. Die günstigste Klasse.
- Steuerklasse II: Geschwister, Nichten und Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, der geschiedene Ehegatte sowie Eltern und Großeltern bei einer Schenkung.
- Steuerklasse III: Alle Übrigen. Onkel, Tante, Freunde, der Lebensgefährte ohne Trauschein, Vereine.
Merke dir die Logik: Klasse I sind die direkte Linie und der Ehepartner, Klasse II die Seitenlinie der Verwandten, Klasse III der ganze Rest. Wer wo landet, ist allerdings gesetzlich festgezurrt – Gestaltungsspielraum gibt es kaum, außer über Heirat oder Adoption.
Steuersätze 2026 nach Steuerklasse und Wert (§ 19 ErbStG)
Jetzt kommt der eigentliche Tarif. Der Steuersatz richtet sich nach deiner Steuerklasse und nach der Höhe deines steuerpflichtigen Erwerbs – also nach dem, was nach Abzug des Freibetrags übrig bleibt. Diese Progressionstabelle steht in § 19 ErbStG:
| Steuerpflichtiger Erwerb bis… | Klasse I | Klasse II | Klasse III |
|---|---|---|---|
| 75.000 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| 300.000 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| 600.000 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| 6.000.000 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| 13.000.000 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| 26.000.000 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Anders als bei der Einkommensteuer gilt hier kein gleitender, sondern ein Stufentarif: Der Satz der erreichten Stufe gilt nämlich auf den gesamten steuerpflichtigen Erwerb, nicht nur auf den Teil oberhalb der Grenze. Wer mit 76.000 Euro knapp über die 75.000-Euro-Schwelle rutscht, zahlt also nicht 7, sondern 11 Prozent – und zwar auf die volle Summe. Damit dieser Sprung nicht absurd wird, gibt es den Härteausgleich nach § 19 Abs. 3: Der Mehrbetrag direkt an der Stufengrenze wird gedeckelt, sodass du durch einen Euro mehr Erbe nie mehr als diesen einen Euro zusätzlich an Steuer zahlst.
Rechenbeispiel: Erbschaftssteuer in 4 Schritten berechnen
Theorie ist gut, eine konkrete Rechnung ist besser. Nehmen wir daher Tochter Lena. Ihr Vater hinterlässt ihr ein Bankguthaben von 350.000 Euro und ein vermietetes Mehrfamilienhaus mit einem festgestellten Wert von 500.000 Euro. Schulden gibt es keine, Beerdigung und Notar kosten zusammen 15.000 Euro.
Schritt 1 – Reinerwerb ermitteln: 350.000 € + 500.000 € = 850.000 € Vermögen. Davon ab: 15.000 € Kosten. Bleibt ein Reinerwerb von 835.000 €.
Schritt 2 – Freibetrag abziehen: Lena ist Tochter, also Steuerklasse I mit 400.000 € Freibetrag. 835.000 € − 400.000 € = 435.000 € steuerpflichtiger Erwerb.
Schritt 3 – Steuersatz bestimmen: 435.000 € liegen in der Stufe bis 600.000 € der Steuerklasse I. Der Satz beträgt damit 15 Prozent.
Schritt 4 – Steuer berechnen: 435.000 € × 15 % = 65.250 € Erbschaftssteuer.
Damit gehen von 850.000 Euro Erbe also rund 65.000 Euro ans Finanzamt – knapp 8 Prozent. Hätte Lena geerbt, ohne ihren Freibetrag zu kennen, hätte sie womöglich Panik geschoben. Tatsächlich bleibt ihr der Löwenanteil. Wäre statt ihr ein Neffe (Steuerklasse II, 20.000 € Freibetrag) der Erbe, sähe die Sache deutlich härter aus: 815.000 € steuerpflichtig, Satz 30 Prozent, also rund 244.500 € Steuer. Derselbe Nachlass, fast das Vierfache an Steuer – nur wegen des Verwandtschaftsgrads. Wie sich die Progression bei der Einkommensteuer auswirkt, kannst du übrigens im Detail im Beitrag zum Einkommensteuer-Tarif 2026 nachlesen.
Familienheim und weitere Steuerbefreiungen (§ 13 ErbStG)
Eine der wertvollsten Befreiungen betrifft das selbst genutzte Familienheim. Erbt der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner das gemeinsam bewohnte Haus oder die Wohnung, bleibt sie komplett steuerfrei – ohne Wertgrenze. Bedingung dafür: Er muss selbst weitere zehn Jahre darin wohnen. Zieht er hingegen vorher aus oder verkauft, fällt die Steuer rückwirkend an, außer es liegen zwingende Gründe wie ein Pflegeheim vor.
Auch Kinder können das Elternhaus steuerfrei erben. Hier gilt allerdings eine Grenze: Nur Wohnfläche bis 200 Quadratmeter ist befreit, der darüber liegende Teil wird anteilig besteuert. Wie beim Ehegatten gilt die Zehn-Jahres-Selbstnutzungspflicht. Mein klarer Rat: Wer ein geerbtes Familienheim eigentlich verkaufen will, sollte erst nach Ablauf der zehn Jahre handeln – sonst kassiert das Finanzamt nachträglich mit.
Daneben gibt es kleinere, aber nützliche Pauschalen aus § 13 ErbStG: Hausrat bleibt für Erben der Steuerklasse I bis 41.000 Euro steuerfrei, andere bewegliche Gegenstände bis 12.000 Euro. Für Steuerklasse II und III liegt die Grenze dagegen bei 12.000 Euro für Hausrat und bewegliche Dinge zusammen. Geld, Wertpapiere und Edelmetalle zählen ausdrücklich nicht dazu.
Häufige Fehler beim Erbschaftssteuer berechnen
Beim Rechnen schleichen sich immer wieder dieselben Patzer ein. Drei davon kosten richtig Geld.
- Schenkungen der letzten zehn Jahre vergessen. Frühere Schenkungen desselben Erblassers werden mit dem Erbe zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Wer vor acht Jahren 300.000 Euro geschenkt bekam, hat seinen Freibetrag schon teils verbraucht. Erst nach zehn Jahren lebt er voll wieder auf.
- Den Stufentarif mit gleitender Progression verwechseln. Der Satz der erreichten Stufe gilt auf den gesamten Erwerb. Ein paar tausend Euro unter einer Schwelle zu bleiben, kann darum bares Geld wert sein.
- Den Immobilienwert zu niedrig ansetzen. Seit der Reform 2023 bewertet das Finanzamt Immobilien näher am Marktwert. Wer mit veralteten, niedrigen Schätzungen rechnet, erlebt beim Bescheid eine böse Überraschung.
Und ein vierter, oft übersehener Punkt: Ehegatten sollten prüfen, ob die Zugewinngemeinschaft einen steuerfreien Zugewinnausgleich ermöglicht. Der mindert die Bemessungsgrundlage zusätzlich – noch vor jedem Freibetrag.
Frühzeitig schenken statt vererben
Der wirksamste Hebel passiert lange vor dem Erbfall. Freibeträge gelten nämlich nicht nur einmal, sondern alle zehn Jahre neu. Wer also rechtzeitig schenkt, kann denselben Freibetrag mehrfach nutzen. Ein Beispiel: Eltern mit zwei Kindern können jedem Kind alle zehn Jahre 400.000 Euro steuerfrei übertragen – pro Elternteil. Über zwei Schenkungsrunden sind das 1,6 Millionen Euro je Kind, völlig steuerfrei.
Das setzt Planung voraus und sollte nicht überstürzt werden – verschenktes Vermögen ist weg, und im Pflegefall fehlt es vielleicht. Aber als Faustregel gilt: Wer ein größeres Vermögen hat und gesund ist, fährt mit gestaffelten Schenkungen oft deutlich günstiger als mit einem einzigen großen Erbfall. Den genauen Vergleich solltest du mit einem Steuerberater durchrechnen.
Fazit: So berechnest du deine Erbschaftssteuer
Erbschaftssteuer berechnen heißt im Kern: Reinerwerb minus Freibetrag, mal Steuersatz. Drei Zahlen, vier Schritte. Ehegatten und Kinder sind durch hohe Freibeträge gut geschützt, entferntere Verwandte und Nichtverwandte zahlen dagegen schnell ein Drittel und mehr. Wer sein selbst genutztes Familienheim vererbt oder rechtzeitig schenkt, kann die Last legal stark drücken. Bei größeren oder komplizierten Nachlässen – etwa mit Betriebsvermoegen oder Auslandsbezug – führt am Steuerberater kein Weg vorbei. Für den schnellen Überschlag reichen aber die Tabellen oben.
Häufige Fragen zur Erbschaftssteuer
Wie viel Erbe ist steuerfrei?
Das hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner*innen haben 500.000 Euro frei, Kinder 400.000 Euro, Enkel meist 200.000 Euro. Geschwister, Nichten, Neffen und Nichtverwandte kommen nur auf 20.000 Euro. Erst der Betrag oberhalb des Freibetrags wird besteuert.
Wie hoch ist der Steuersatz bei der Erbschaftssteuer?
Der Satz liegt je nach Steuerklasse und Erwerbshöhe zwischen 7 und 50 Prozent. In Steuerklasse I (Ehepartner, Kinder) startet er bei 7 Prozent, in Steuerklasse III (Nichtverwandte) bei 30 Prozent. Maßgeblich ist der steuerpflichtige Erwerb nach Abzug des Freibetrags.
Muss ich auf das geerbte Elternhaus Steuer zahlen?
Nicht zwingend. Erbt ein Kind das selbst genutzte Elternhaus und zieht selbst ein, bleibt Wohnfläche bis 200 Quadratmeter steuerfrei – wenn es mindestens zehn Jahre darin wohnen bleibt. Beim Ehegatten entfällt die Steuer sogar ganz ohne Flächengrenze.
Werden Schenkungen auf die Erbschaftssteuer angerechnet?
Ja. Schenkungen desselben Erblassers aus den letzten zehn Jahren werden mit dem Erbe zusammengerechnet (§ 14 ErbStG). Der Freibetrag gilt also nur einmal pro Zehnjahreszeitraum. Nach Ablauf von zehn Jahren steht er wieder in voller Höhe zur Verfügung.
Bis wann muss ich die Erbschaft beim Finanzamt melden?
Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall musst du den Erwerb beim zuständigen Finanzamt anzeigen – auch dann, wenn am Ende keine Steuer fällig wird. Die eigentliche Steuererklärung forderst du das Finanzamt danach gesondert an.
Quellen
- Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) § 16 – Freibeträge, gesetze-im-internet.de (Stand 2026)
- ErbStG § 15 – Steuerklassen, gesetze-im-internet.de (Stand 2026)
- ErbStG § 19 – Steuersätze, gesetze-im-internet.de (Stand 2026)
- ErbStG § 17 – Besonderer Versorgungsfreibetrag, gesetze-im-internet.de (Stand 2026)
- ErbStG § 13 – Steuerbefreiungen (Familienheim, Hausrat), gesetze-im-internet.de (Stand 2026)
- ErbStG § 10 / § 14 – Steuerpflichtiger Erwerb, Zusammenrechnung mehrerer Erwerbe, gesetze-im-internet.de (Stand 2026)