Elterngeld Bayern 2026 berechnen — Antrag, Höhe und Besonderheiten in Bayern
Von Tino Dagba · Stand: Juni 2026 · Zuletzt aktualisiert am 23.06.2026
Auf einen Blick: Eltern in Bayern erhalten das bundeseinheitliche Bundeselterngeld (65–67 % des Nettoeinkommens, 300–1.800 €/Monat). Das frühere Bayerische Familiengeld (250–300 €/Monat im 2./3. Lebensjahr) gilt nur noch für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden — für Kinder ab 2025 ist es weggefallen. Der Antrag auf Bundeselterngeld in Bayern läuft über das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Bundeselterngeld: Grundlagen für Bayern
Das Elterngeld ist bundesweit einheitlich im BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) geregelt. Was in München gilt, gilt auch in Hamburg oder Berlin. Ein eigenständiges bayerisches Landes-Elterngeld gibt es nicht. Zuständig für den Vollzug des Bundesrechts in Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS).
Anspruchsberechtigt sind Elternteile, die:
- das Kind nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,
- nicht mehr als 32 Stunden pro Woche erwerbstätig sind,
- in Deutschland einen Wohnsitz haben,
- und ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 300.000 € (Paare) oder 250.000 € (Alleinerziehende) haben (§ 1 Abs. 8 BEEG).
Höhe des Elterngeldes 2026
Das Bundeselterngeld ersetzt 65 bis 67 % des durchschnittlichen Nettolohns der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat:
- Mindestbetrag: 300 €/Monat (auch ohne eigenes Einkommen)
- Höchstbetrag: 1.800 €/Monat
- Geringverdiener: Bei Nettoeinkommen unter 1.000 €/Monat steigt die Quote auf bis zu 100 %
- Geschwisterbonus: +10 % (mindestens +75 €/Monat) bei gleichzeitig lebenden Kindern unter 3 bzw. unter 6 Jahren im Haushalt
- Mehrlingsbonus: +300 € je zusätzlichem Mehrlingskind
Die Berechnungsgrundlage sind die 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind oder Krankengeld werden übersprungen — frühere Monate rücken nach (§ 2b BEEG).
Basis-Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
- Basis-Elterngeld
- 65–67 % des Nettolohns für bis zu 12 Monate; mit Partnermonaten 14 Monate. Endet spätestens mit dem 14. Lebensmonat. Für Elternteile, die länger pauschal zu Hause bleiben.
- ElterngeldPlus
- Halber Betrag, doppelte Dauer — bis zu 28 Monate. Ideal für frühen Wiedereinstieg in Teilzeit (bis 32 Std./Woche). Ein Monat Basis-Elterngeld entspricht 2 Monaten ElterngeldPlus.
- Partnerschaftsbonus
- Vier zusätzliche Monate ElterngeldPlus je Elternteil, wenn beide gleichzeitig 24–32 Stunden/Woche arbeiten (§ 4b BEEG). Beide müssen die Bonusmonate gleichzeitig und in aufeinanderfolgenden Lebensmonaten nehmen.
Antrag in Bayern: ZBFS als zuständige Stelle
In Bayern ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) zuständig — mit Regionalbereichen in München, Augsburg, Bayreuth, Landshut, Nürnberg, Regensburg und Würzburg. Der Antrag kann eingereicht werden:
- Online über das Elterngeld-Portal Bayern auf www.zbfs.de (digitaler Antrag inkl. Upload-Funktion)
- Als Papiervordruck beim zuständigen ZBFS-Regionalbereich
Benötigte Unterlagen (typisch):
- Geburtsurkunde des Kindes (Kopie)
- Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor dem Geburtsmonat
- Mutterschaftsgeld-Bescheinigung der Krankenkasse
- Arbeitgeberbescheinigung über Mutterschaftsgeldzuschuss
- Bei Selbstständigen: letzter Einkommensteuerbescheid
Besonderheit Bayern: Der Antrag auf Bundeselterngeld gilt in Bayern gleichzeitig als Antrag auf das Bayerische Familiengeld — allerdings nur für Kinder, die vor dem 01.01.2025 geboren wurden (kein gesonderter Antrag nötig).
Fristen und rückwirkende Zahlung
Das Elterngeld kann rückwirkend für maximal 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung gezahlt werden. Wer im 5. Lebensmonat erst beantragt, verliert Monat 1 unwiederbringlich.
Empfehlung: Antrag so früh wie möglich einreichen — am besten schon während der Schwangerschaft vorbereiten. Die Bearbeitungsdauer beim ZBFS beträgt je nach Workload 4–10 Wochen.
Bayerisches Familiengeld: Nur für ältere Kinder
Bayern hatte von 2018 bis Ende 2024 ein Bayerisches Familiengeld als Ergänzung zum Bundeselterngeld — 250 €/Monat (2. Kind) bzw. 300 €/Monat (ab 3. Kind) für das 2. und 3. Lebensjahr, einkommensunabhängig.
Wichtig für 2026: Das Bayerische Familiengeld wurde für Kinder, die ab dem 01.01.2025 geboren werden, abgeschafft. Für in 2026 geborene Kinder gibt es diese Leistung nicht. Bayern hat sich entschieden, die Mittel stattdessen in den Ausbau der frühkindlichen Betreuungsinfrastruktur zu investieren (Kitas, Krippen, Personal). Ein zunächst geplantes “Kinderstartgeld” wurde nicht eingeführt.
Eltern, deren Kind vor dem 01.01.2025 geboren wurde und das 2. oder 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, haben weiterhin Anspruch auf das Familiengeld — der Antrag auf Elterngeld deckt diesen gleichzeitig ab.
Rechenbeispiel: Familie aus München
Mutter (Angestellte, Nettoverdienst 2.400 €/Monat in den 12 Monaten vor der Geburt). Vater nimmt 2 Partnermonate. 1. Kind, geboren Januar 2026.
| Phase | Monate | Leistung | Betrag |
|---|---|---|---|
| Mutter (Basis-Elterngeld) | 1–12 | 65 % × 2.400 € | 1.560 €/Monat |
| Vater (2 Partnermonate) | 13–14 | 65 % × Vater-Netto | individuell |
| Mutter gesamt (12 Monate) | — | 12 × 1.560 € | 18.720 € |
Zusätzlich erhält die Familie Kindergeld (2026: 259 €/Monat). Ein bayerisches Familiengeld steht für das 2026 geborene Kind nicht zu.
Weitere Familienleistungen in Bayern
- Bayerisches Krippengeld: Zuschuss für Kinder im Alter von 1–3 Jahren, die eine Krippe besuchen. Bezuschusst werden die nachgewiesenen Krippen-Betreuungskosten — Beantragung beim ZBFS.
- FamilienCard Bayern: Kostenlos für Familien mit Kindern unter 18 Jahren — Vergünstigungen bei Freizeiteinrichtungen, Museen und ÖPNV.
- KiTa-Förderung: Ab dem 3. Geburtstag besteht in Bayern ein Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Die Elternbeiträge sind einkommensabhängig; viele Gemeinden bieten beitragsfreie Plätze für einkommensschwächere Familien.
- Kinderzuschlag (KIZ): Bundesleistung bis 292 €/Monat je Kind; beim Familienkasse beantragen, wenn der Bedarf der Familie knapp nicht aus eigener Kraft gedeckt werden kann.
Häufige Fragen
- Gibt es in Bayern noch ein Landes-Elterngeld?
- Nein. Bayern hatte ein “Bayerisches Familiengeld” (2018–2024), das jedoch für Kinder, die ab dem 01.01.2025 geboren wurden, abgeschafft wurde. Ein “Kinderstartgeld” wurde zwar angekündigt, aber nicht umgesetzt. Für 2026 geborene Kinder gibt es außer dem bundeseinheitlichen Elterngeld keine bayerische Ergänzungsleistung.
- Bekomme ich als Mutter in Bayern Elterngeld und Kindergeld gleichzeitig?
- Ja — Kindergeld (2026: 259 €/Monat je Kind) wird unabhängig vom Elterngeld gezahlt und nicht angerechnet.
- Wie lange dauert die Bearbeitung beim ZBFS?
- In der Regel 4–10 Wochen. Stellen Sie den Antrag frühzeitig — rückwirkend werden maximal 3 Monate ausgezahlt.
- Was ist das Bayerische Krippengeld?
- Ein separater bayerischer Zuschuss für Kinder von 1–3 Jahren, die eine Kinderkrippe besuchen. Es soll Eltern bei den Betreuungskosten entlasten. Antrag ebenfalls beim ZBFS.
→ Elterngeld online berechnen — für Bayern und alle anderen Bundesländer