Familie & Soziales

Unterhalts­rechner — Düsseldorfer Tabelle 2026

Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle 2026 berechnen — mit Altersstufen und Kindergeldanrechnung.

Stand: Mai 2026

Die Düsseldorfer Tabelle ist die bundesweit anerkannte Leitlinie für die Berechnung von Kindesunterhalt. Sie wird vom OLG Düsseldorf jährlich zum 1. Januar aktualisiert. Der Zahlbetrag berücksichtigt das halbe Kindergeld (129,50 €) bei minderjährigen Kindern.

Altersstufen

  • Stufe 1: 0–5 Jahre
  • Stufe 2: 6–11 Jahre
  • Stufe 3: 12–17 Jahre
  • Stufe 4: ab 18 Jahre (volljährige Kinder)

Selbstbehalt

Beim Unterhalt für minderjährige Kinder verbleibt dem Unterhaltspflichtigen ein notwendiger Selbstbehalt von 1.500 € (Stand 2026). Wird dieser unterschritten, liegt ein Mangelfall vor — der Unterhalt reduziert sich entsprechend.

Häufige Fragen

Wer entscheidet über die Düsseldorfer Tabelle?

Das OLG Düsseldorf veröffentlicht jährlich die aktualisierten Bedarfssätze, die von allen OLGs übernommen werden.

Was zählt zum Nettoeinkommen?

Brutto-Einkommen abzüglich Steuern, Sozialabgaben und beruflich bedingter Aufwendungen.

Wird Kindergeld angerechnet?

Bei minderjährigen Kindern wird die Hälfte des Kindergelds (129,50 €) auf den Tabellenbetrag angerechnet.

Was ist ein Mangelfall?

Wenn dem Unterhaltspflichtigen nach Zahlung weniger als der Selbstbehalt (1.500 € minderjährig) verbleibt.

Gibt es Ehegattenunterhalt zusätzlich?

Ja, nach §§ 1361, 1569 BGB — wird separat ermittelt.

Quellen & rechtliche Grundlage