Bürgergeld-Rechner 2026
Bürgergeld 2026 berechnen: Regelsatz, Mehrbedarf, Kosten der Unterkunft und Erwerbstätigen-Freibetrag.
Stand: Mai 2026
Bürgergeld umfasst den Regelbedarf, die Kosten der Unterkunft (KdU) sowie ggf. Mehrbedarfe (z. B. für Alleinerziehende). Eigenes Einkommen wird unter Anrechnung von Freibeträgen verrechnet.
Regelsätze 2026
- Alleinstehende: 563 €
- Paare (je): 506 €
- Erwachsene im Haushalt (z. B. volljähriges Kind): 451 €
- Jugendliche 14–17: 471 €
- Kinder 6–13: 390 €
- Kinder 0–5: 357 €
Erwerbstätigen-Freibetrag
Vom Brutto-Einkommen bleiben anrechnungsfrei: 100 € Grundfreibetrag, 20 % zwischen 100 € und 1.000 €, 10 % zwischen 1.000 € und 1.200 € (1.500 € mit Kind).
Häufige Fragen
Was zählt zur Bedarfsgemeinschaft?
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Paare in eheähnlicher Gemeinschaft sowie deren Kinder unter 25 ohne eigene Existenz.
Wie wird Vermögen angerechnet?
In der 12-monatigen Karenzzeit gilt ein Schonvermögen von 40.000 € für die erste Person zuzüglich 15.000 € pro weiterer Person der Bedarfsgemeinschaft. Nach Ablauf der Karenzzeit gelten 15.000 € pro Person. Im Rechner kannst du den Karenzzeit-Status setzen und optional dein verwertbares Vermögen eintragen — bei Überschreitung des Schonbetrags wird der Anspruch entsprechend gewarnt.
Werden Heizkosten übernommen?
Ja, in tatsächlicher Höhe — bei zentral betriebener Heizung. Eigene Brennstoffvorräte werden im Voraus erstattet.
Wann steigt der Regelsatz?
Jährlich zum 1. Januar — die Anpassung folgt einer gesetzlichen Formel (§ 28a SGB XII).