Abfindungsrechner mit Fünftelregelung
Berechne deine Steuerlast auf eine Abfindung — mit und ohne Fünftelregelung im Vergleich.
Stand: Mai 2026
Bei einer Abfindung kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG zu spürbarer Steuerersparnis führen. Unser Rechner zeigt dir den Vergleich beider Varianten und nimmt automatisch die für dich günstigere Berechnung.
Achtung: Änderung 2025
Seit dem 01.01.2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt — du musst sie über die Einkommensteuererklärung beantragen. Das Brutto-Auszahlungsplus zeigt sich erst mit dem Steuerbescheid.
Häufige Fragen
Was ist die Fünftelregelung?
Eine Steuervergünstigung für einmalige Einkünfte (§ 34 EStG): Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt, um die Progression zu glätten.
Sind Abfindungen sozialversicherungspflichtig?
Nein, Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind grundsätzlich SV-frei (§ 14 Abs. 1 SGB IV).
Kann ich die Abfindung auf 2 Jahre splitten?
Nein, es gilt das Zuflussprinzip — entscheidend ist das Jahr der Auszahlung.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung kann ein Ruhenszeitraum nach § 158 SGB III entstehen.