Familie & Soziales

Pfändungs­rechner 2026

Wie viel deines Einkommens ist pfändbar? Aktuelle Pfändungsfreigrenzen 2025/2026.

Stand: Mai 2026

Mit unserem Pfändungsrechner berechnest du nach § 850c ZPO, welcher Teil deines Netto-Einkommens pfändbar ist und welcher dir mindestens verbleiben muss. Die aktuelle Pfändungsfreigrenze von 1.555,00 € (alleinstehend) gilt seit dem 01.07.2025 bis voraussichtlich 30.06.2026 (BGBl. 2025 I Nr. 110).

Pfändungsschutz-Konto (P-Konto)

Mit einem P-Konto schützt du den Pfändungsfreibetrag automatisch — auch ohne gerichtliche Festsetzung. Die Bank ist verpflichtet, dir den Freibetrag jeden Monat zur Verfügung zu stellen.

Häufige Fragen

Was ist ein P-Konto?

Ein Pfändungsschutzkonto. Damit ist dein Freibetrag automatisch gesichert.

Wann ändern sich die Freigrenzen?

Jährlich zum 1. Juli. Letzte Anpassung: 01.07.2025.

Ist Kindergeld pfändbar?

Nein, Kindergeld ist unpfändbar (§ 76 EStG).

Was passiert mit Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld bis 50 % des Pfändungsfreibetrags ist unpfändbar (max. 750 € Stand 2026).

Quellen & rechtliche Grundlage