Steuern

Abfindungs­rechner mit Fünftel­regelung

Berechne deine Steuerlast auf eine Abfindung — mit und ohne Fünftelregelung im Vergleich.

Stand: Mai 2026

Bei einer Abfindung kann die Fünftelregelung nach § 34 EStG zu spürbarer Steuerersparnis führen. Unser Rechner zeigt dir den Vergleich beider Varianten und nimmt automatisch die für dich günstigere Berechnung.

Achtung: Änderung 2025

Seit dem 01.01.2025 wird die Fünftelregelung nicht mehr automatisch beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt — du musst sie über die Einkommensteuererklärung beantragen. Das Brutto-Auszahlungsplus zeigt sich erst mit dem Steuerbescheid.

Häufige Fragen

Was ist die Fünftelregelung?

Eine Steuervergünstigung für einmalige Einkünfte (§ 34 EStG): Die Abfindung wird rechnerisch auf 5 Jahre verteilt, um die Progression zu glätten.

Sind Abfindungen sozialversicherungspflichtig?

Nein, Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes sind grundsätzlich SV-frei (§ 14 Abs. 1 SGB IV).

Kann ich die Abfindung auf 2 Jahre splitten?

Nein, es gilt das Zuflussprinzip — entscheidend ist das Jahr der Auszahlung.

Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?

Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung kann ein Ruhenszeitraum nach § 158 SGB III entstehen.

Quellen & rechtliche Grundlage