Familie & Soziales

Minijob-Rechner 2026 (603-€-Grenze)

Minijob-Brutto = Netto — Arbeitgeber zahlt pauschal RV (15 %), KV (13 %) und 2 % Pauschsteuer.

Stand: Mai 2026

Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs beträgt 2026 603 €/Monat (Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3, gerundet). Beim Minijobber bleibt der Brutto-Verdienst in voller Höhe — der Arbeitgeber trägt die pauschalen Abgaben.

Häufige Fragen

Was passiert bei mehreren Minijobs?

Mehrere Minijobs werden zusammengerechnet. Über der Grenze (603 €) entsteht reguläre SV-Pflicht.

Lohnt sich die RV-Aufstockung?

Bei langer Beschäftigungsdauer ja — du erwirbst volle Rentenanwartschaften.

Darf ich neben einem Hauptjob einen Minijob haben?

Ja, ein Minijob ist neben einem sozialversicherungspflichtigen Hauptjob abgabenfrei.

Quellen & rechtliche Grundlage