Einkommensteuer-Tarif 2026 — Grundfreibetrag, Progression und Splitting verständlich erklärt
Stand: Mai 2026
Auf einen Blick: Der Einkommensteuer-Tarif 2026 nach § 32a EStG kennt fünf Zonen und beginnt für Ledige erst ab einem zu versteuernden Einkommen (zvE) von 12.349 Euro mit einem Eingangssatz von 14 Prozent. Wer 2026 weniger verdient, zahlt keine Einkommensteuer. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift ab 69.879 Euro, die Reichensteuer von 45 Prozent ab 277.826 Euro. Für Ehepaare mit Splitting verdoppeln sich alle Eckwerte. Profitieren werden vor allem Geringverdiener und mittlere Einkommen, denn der Grundfreibetrag steigt um 252 Euro gegenüber 2025. Faustregel: Liegt Ihr zvE unter 12.348 Euro (oder 24.696 Euro im Splitting), zahlen Sie null Einkommensteuer. Erst der Euro darüber wird besteuert, und auch nur sehr langsam ansteigend.
Grundfreibetrag 2026 — was sich ändert
Der Grundfreibetrag ist der Sockelbetrag, bis zu dem das zu versteuernde Einkommen vollständig steuerfrei bleibt. Er sichert das verfassungsrechtlich geschützte Existenzminimum und wird jedes Jahr an die Preis- und Lohnentwicklung angepasst. Für 2026 hat der Gesetzgeber den Grundfreibetrag auf 12.348 Euro für Ledige festgesetzt, ein Plus von 252 Euro gegenüber dem Jahr 2025. Für zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Wert auf 24.696 Euro.
Wer 2026 ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags erzielt, zahlt keinen einzigen Euro Einkommensteuer. Wichtig: Es geht nicht um den Bruttolohn, sondern um das zvE, also den Betrag nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Ein Single mit 14.000 Euro Bruttolohn liegt nach Abzug des Werbungskosten-Pauschbetrags von 1.230 Euro und der Sonderausgaben-Pauschale von 36 Euro bereits bei einem zvE von 12.734 Euro. Versteuert wird dann nur die Differenz von 386 Euro über dem Grundfreibetrag mit dem Eingangssatz von 14 Prozent.
Die Anhebung des Grundfreibetrags entlastet besonders untere und mittlere Einkommen. Bei einem zvE von 30.000 Euro spart die Anhebung gegenüber 2025 etwa 35 Euro Jahressteuer, bei 60.000 Euro rund 80 Euro, ab dem Spitzensteuersatz konstant 105 Euro. Die Wirkung ist also linear und absolut, prozentual sinkend mit steigendem Einkommen.
Die fünf Tarifzonen nach § 32a EStG
Der deutsche Einkommensteuertarif ist nicht stufenförmig, sondern weitgehend linear-progressiv aufgebaut. Das bedeutet: Innerhalb der Progressionszonen steigt der Grenzsteuersatz mit jedem zusätzlichen Euro stetig an, nicht sprunghaft. § 32a EStG teilt den Tarif 2026 in fünf Zonen.
| Zone | zvE-Bereich | Grenzsteuersatz | Charakter |
|---|---|---|---|
| 1 | 0 – 12.348 € | 0 % | Nullzone (Grundfreibetrag) |
| 2 | 12.349 – 17.799 € | 14 % → 23,97 % | Erste Progressionszone (steiler Anstieg) |
| 3 | 17.800 – 69.878 € | 23,97 % → 42 % | Zweite Progressionszone (flacherer Anstieg) |
| 4 | 69.879 – 277.825 € | 42 % linear | Spitzensteuersatz konstant |
| 5 | ab 277.826 € | 45 % linear | Reichensteuer |
Die zweite Progressionszone ist die kritischste für Geringverdiener: Auf einer Strecke von nur 5.451 Euro (von 12.349 bis 17.799 Euro) steigt der Grenzsteuersatz von 14 Prozent auf knapp 24 Prozent. Wer also direkt über dem Grundfreibetrag verdient, erlebt die schnellste prozentuale Mehrbelastung jedes hinzukommenden Euros. Ab 17.800 Euro flacht der Anstieg deutlich ab, bis er bei 69.879 Euro mit 42 Prozent das Plateau erreicht.
Die Zone 4 ist eine reine Linearzone: Jeder Euro über 69.879 Euro wird konstant mit 42 Prozent besteuert, bis das zvE die Grenze von 277.825 Euro überschreitet. Erst ab 277.826 Euro greift die sogenannte Reichensteuer mit 45 Prozent, die seit 2007 als zusätzliche Belastung sehr hoher Einkommen existiert.
Faustformeln für die Steuerberechnung
Statt die exakte Polynomformel des § 32a EStG anzuwenden, können Sie mit drei Stützstellen die Steuer überschlagen:
- zvE 20.000 € → Einkommensteuer rund 1.570 €
- zvE 50.000 € → Einkommensteuer rund 10.548 €
- zvE 100.000 € → Einkommensteuer rund 30.864 €
Das Bundesfinanzministerium schreibt eine besondere Rundungsvorschrift vor: Die berechnete Einkommensteuer wird auf volle Euro abgerundet. Aus 1.570,84 Euro werden also 1.570 Euro, nicht 1.571 Euro. Diese Regel gilt seit der Programmablaufplan-Reform und führt zu marginal niedrigeren Steuerbeträgen als ein kaufmännisches Runden.
Splittingtarif für Ehepaare
Verheiratete und eingetragene Lebenspartner können sich zwischen Einzel- und Zusammenveranlagung entscheiden. Bei der Zusammenveranlagung kommt der Splittingtarif zum Einsatz, der besonders dann Vorteile bringt, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind. Die Mechanik ist einfach:
- Das gemeinsame zu versteuernde Einkommen wird halbiert.
- Auf die Hälfte wird die Einkommensteuer nach dem Grundtarif berechnet.
- Diese Steuer wird verdoppelt — das ist die festzusetzende Splittingsteuer.
In Kurzform: zvE/2 → Einkommensteuer → ×2. Die Eckwerte des Tarifs verdoppeln sich dadurch effektiv. Der Grundfreibetrag liegt bei 24.696 Euro, der Spitzensteuersatz greift erst ab 139.758 Euro gemeinsamem zvE, die Reichensteuer ab 555.652 Euro.
Beispiel 1 — Paar mit gleichem Einkommen: Beide Partner verdienen jeweils 40.000 Euro zvE, gemeinsam also 80.000 Euro. Mit Splittingtarif wird die Steuer auf 40.000 Euro berechnet (rund 7.420 Euro) und verdoppelt: 14.840 Euro. Bei Einzelveranlagung würden beide ebenfalls je 7.420 Euro zahlen, in Summe gleich 14.840 Euro. Splittingvorteil: 0 Euro.
Beispiel 2 — Paar mit ungleichem Einkommen: Partner A verdient 50.000 Euro zvE, Partner B verdient 30.000 Euro zvE, zusammen 80.000 Euro. Bei Einzelveranlagung zahlt A rund 10.548 Euro, B rund 4.700 Euro, in Summe 15.248 Euro. Mit Splittingtarif wird die Steuer auf 40.000 Euro berechnet (7.420 Euro) und verdoppelt: 14.840 Euro. Splittingvorteil: rund 408 Euro pro Jahr.
Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern, desto größer der Splittingvorteil. Bei einem Alleinverdiener mit 80.000 Euro zvE und einem Partner ohne eigenes Einkommen kann der Splittingvorteil 7.000 Euro und mehr erreichen. Verdienen beide gleich viel, ist der Splittingvorteil null. Diese Logik erklärt auch, warum die Diskussion um die Reform des Ehegattensplittings so kontrovers geführt wird: Sie begünstigt klassische Einverdiener-Ehen.
Vom Bruttoeinkommen zum zu versteuernden Einkommen
Der Tarif arbeitet ausschließlich auf dem zvE. Vom Bruttolohn ist es jedoch ein längerer Weg dorthin. Die wichtigsten Abzugsstationen:
- Bruttoarbeitslohn — alles, was der Arbeitgeber als Lohn zahlt (inklusive Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sachbezüge, Tantiemen).
- Werbungskosten — beruflich veranlasste Ausgaben. Mindestens der Pauschbetrag von 1.230 Euro wird automatisch abgezogen, höhere Beträge nur mit Nachweis. Typische Posten: Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildung, doppelte Haushaltsführung.
- Sonderausgaben — private Aufwendungen mit Steuervergünstigung. Der Pauschbetrag von 36 Euro (72 Euro bei Zusammenveranlagung) gilt automatisch. Höhere Beträge werden für Krankenversicherung, Riester, Rürup, Spenden, Kirchensteuer angesetzt.
- Außergewöhnliche Belastungen — Krankheitskosten, Pflege, Behinderung, Unterhalt für bedürftige Angehörige. Greift erst über der zumutbaren Eigenbelastung (1 bis 7 Prozent vom Gesamtbetrag der Einkünfte).
- Freibeträge — Kinderfreibetrag, BEA-Freibetrag, Behindertenpauschbetrag, Pflegepauschbetrag.
Erst nach Abzug aller dieser Posten ergibt sich das zvE. Es ist deshalb durchaus möglich, dass jemand mit 35.000 Euro Bruttolohn ein zvE von nur 28.000 Euro hat — beispielsweise bei hohen Werbungskosten, Krankheitsausgaben oder einem Kinderfreibetrag.
Pauschbeträge und Freibeträge
Das deutsche Steuerrecht arbeitet mit einer Reihe von Pauschalen, die ohne Nachweis abgezogen werden dürfen. Sie senken das zvE direkt und damit die Steuerlast.
Werbungskosten-Pauschbetrag — 1.230 Euro
Jeder Arbeitnehmer bekommt automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr abgezogen, ohne einen einzigen Beleg vorlegen zu müssen. Erst wer höhere Werbungskosten geltend machen will, muss diese auflisten und belegen. Ein Pendler mit 30 Kilometern einfacher Wegstrecke und 220 Arbeitstagen kommt schon auf 2.508 Euro Pendlerpauschale (220 × 30 × 0,38 €) und überspringt damit den Pauschbetrag deutlich.
Sonderausgaben-Pauschbetrag — 36 / 72 Euro
Sind die tatsächlichen Sonderausgaben niedriger als 36 Euro (Singles) oder 72 Euro (Ehepaare), greift dieser Mini-Pauschbetrag. In der Praxis spielt er kaum eine Rolle, weil schon Krankenkassenbeiträge oder eine kleine Spende den Betrag überschreiten.
Sparer-Pauschbetrag — 1.000 / 2.000 Euro
Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Jahr (Singles) bzw. 2.000 Euro (Ehepaare) bleiben nach § 20 Abs. 9 EStG steuerfrei. Diesen Sparer-Pauschbetrag macht man über einen Freistellungsauftrag bei der Bank geltend. Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne gehen davon ab. Erst darüber zieht die Bank Abgeltungsteuer von 25 Prozent zuzüglich Soli ab.
Behindertenpauschbetrag
Menschen mit Behinderung erhalten je nach Grad der Behinderung (GdB) einen Pauschbetrag, der pauschal außergewöhnliche Belastungen abdeckt. Die Werte 2026:
| Grad der Behinderung | Pauschbetrag |
|---|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
| Hilflos / blind / taubblind | 7.400 € |
Pflegepauschbetrag — 600 / 1.100 / 1.800 Euro
Wer einen pflegebedürftigen Angehörigen unentgeltlich pflegt, kann nach § 33b Abs. 6 EStG einen gestaffelten Pflegepauschbetrag abziehen: 600 Euro bei Pflegegrad 2, 1.100 Euro bei Pflegegrad 3 und 1.800 Euro bei Pflegegrad 4 oder 5 (Werte seit der Reform 2021 unverändert). Wird der Pflegegrad 4 oder 5 erst im Lauf des Jahres festgestellt, gilt der höhere Pauschbetrag bereits für das ganze Jahr. Der Pauschbetrag schließt eine zusätzliche Geltendmachung tatsächlicher Pflegekosten als außergewöhnliche Belastung aus.
Kindergeld oder Kinderfreibetrag — Günstigerprüfung
Eltern können entweder Kindergeld erhalten oder den Kinderfreibetrag in der Steuererklärung ansetzen — beides parallel ist nicht möglich. Das Finanzamt führt automatisch die sogenannte Günstigerprüfung durch und wendet die für die Eltern bessere Variante an.
- Kindergeld 2026: 259 Euro pro Monat und Kind (3.108 Euro pro Jahr).
- Kinderfreibetrag 2026: insgesamt 9.756 Euro pro Kind (6.672 Euro sächlicher Kinderfreibetrag plus 3.084 Euro BEA-Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung). Pro Elternteil sind das 4.878 Euro; bei nur einem berechtigten Elternteil oder bei Übertragung des halben Anteils entsprechend.
Faustregel: Bis zu einem zvE von rund 65.000 Euro (bei einem Kind, Splitting) ist das Kindergeld günstiger. Darüber wird der Kinderfreibetrag attraktiver, weil die Steuerersparnis durch den höheren Grenzsteuersatz das Kindergeld übersteigt. Das Finanzamt rechnet automatisch beide Varianten und nimmt die für Sie günstigere — Sie müssen nichts beantragen, außer die Anlage Kind ausfüllen.
Beispiel: Ein Ehepaar mit Splittingtarif, einem Kind und einem zvE von 100.000 Euro. Steuer ohne Kinderfreibetrag: rund 22.928 Euro. Steuer mit Kinderfreibetrag von 9.756 Euro (zvE sinkt auf 90.244 Euro): rund 19.964 Euro. Ersparnis durch Freibetrag: rund 2.964 Euro. Kindergeld 2026: 3.108 Euro. Hier ist das Kindergeld noch knapp günstiger, der Freibetrag wird nicht angewendet — bei höherem Einkommen kippt das Verhältnis ab etwa 75.000 Euro zvE pro Elternteil zugunsten des Freibetrags.
Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Auf die festgesetzte Einkommensteuer werden je nach Konstellation noch Zuschläge erhoben. Wichtig: Diese Zuschläge bemessen sich nicht am zvE, sondern an der bereits berechneten Einkommensteuerschuld.
Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent
Der Soli liegt bei 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. Seit 2021 gilt jedoch eine großzügige Freigrenze von 20.350 Euro Einkommensteuer für Singles und 40.700 Euro für Ehepaare 2026 (Werte angehoben gegenüber 2025). Die Freigrenze bezieht sich nicht auf das zvE, sondern auf die ESt-Schuld selbst. Liegt Ihre Einkommensteuer unter der Freigrenze, zahlen Sie keinen Soli. Etwa 90 Prozent der Steuerzahler sind 2026 vom Soli befreit. Erst Singles ab einem zvE von rund 73.500 Euro bzw. Ehepaare ab 147.000 Euro zvE rutschen in die Soli-Pflicht.
Innerhalb einer Milderungszone (bis ca. 33.450 Euro ESt für Singles) gilt eine spezielle Übergangsformel, die den Soli-Sprung an der Freigrenze abfedert. Erst darüber wird der volle Satz von 5,5 Prozent fällig.
Kirchensteuer 8 oder 9 Prozent
Wer Kirchenmitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist, zahlt Kirchensteuer von der Einkommensteuer: 8 Prozent in Bayern und Baden-Württemberg, 9 Prozent in den übrigen Bundesländern. Bei einer Einkommensteuerschuld von 10.000 Euro fallen also 800 oder 900 Euro Kirchensteuer an. Die Kirchensteuer ist als Sonderausgabe wieder vom zvE abziehbar, wirkt also indirekt als kleine Steuerminderung.
Grenzsteuersatz versus Durchschnittssteuersatz
Eine der häufigsten Verwechslungen im Einkommensteuerrecht ist die zwischen Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz. Beide Werte erscheinen auf dem Steuerbescheid, sagen aber Unterschiedliches aus.
- Der Grenzsteuersatz beschreibt, wie hoch der nächste hinzukommende Euro besteuert wird. Bei einem zvE von 50.000 Euro beträgt der Grenzsteuersatz rund 36 Prozent — die nächste 100 Euro Einkommen werden also mit 36 Euro Steuern belastet.
- Der Durchschnittssteuersatz setzt die gesamte Steuer ins Verhältnis zum gesamten zvE. Bei 50.000 Euro zvE und 10.548 Euro ESt liegt er bei rund 21,1 Prozent. Das ist deutlich niedriger als der Grenzsteuersatz, weil die ersten Einkommens-Euros ja steuerfrei oder niedrig besteuert sind.
Beispiel: Bei 100.000 Euro zvE liegt der Grenzsteuersatz bei 42 Prozent (Spitzensatz), aber der Durchschnittssteuersatz nur bei rund 30,9 Prozent (30.864 Euro Steuer). Wer eine Gehaltserhöhung von 1.000 Euro bekommt, zahlt darauf 420 Euro Steuern (Grenzsteuersatz), nicht 309 Euro. Diese Logik ist wichtig für Verhandlungen über Bonuszahlungen, geldwerte Vorteile oder Nebenjobs.
Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG
Bestimmte steuerfreie Einkünfte unterliegen dem Progressionsvorbehalt: Sie selbst werden nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Klassische Fälle:
- Arbeitslosengeld 1 (ALG I)
- Krankengeld der gesetzlichen Krankenkasse
- Elterngeld und Mutterschaftsgeld
- Kurzarbeitergeld
- Insolvenzgeld
- Ausländische Einkünfte mit Doppelbesteuerungsabkommen
Mechanik: Das Finanzamt addiert die steuerfreien Lohnersatzleistungen zum zvE, ermittelt den Steuersatz, der sich ergäbe, und wendet diesen erhöhten Satz aber nur auf das tatsächlich steuerpflichtige zvE an. Wer also drei Monate ALG I bezogen hat und im Rest des Jahres normal gearbeitet hat, kann durch den Progressionsvorbehalt eine spürbare Nachzahlung erleben.
Beispiel: Ein Single bezieht 6 Monate Elterngeld in Höhe von 9.000 Euro und arbeitet danach mit einem zvE von 25.000 Euro. Ohne Progressionsvorbehalt: ESt rund 3.300 Euro. Mit Progressionsvorbehalt wird der Steuersatz auf 34.000 Euro fiktiv ermittelt (rund 5.800 Euro ESt = 17,1 Prozent Durchschnittssatz) und auf die 25.000 Euro angewendet: 4.275 Euro ESt. Mehrbelastung durch Progressionsvorbehalt: rund 975 Euro.
Tarif-Tabelle 10.000 bis 150.000 Euro
Die folgende Tabelle zeigt die Einkommensteuer 2026 für Ledige (Grundtarif) und für Ehepaare mit Splittingtarif bei verschiedenen zvE-Stützstellen. Die Werte verstehen sich auf volle Euro abgerundet nach BMF-Vorschrift.
| zvE | ESt Grundtarif | Durchschnittssatz | ESt Splitting | Splittingvorteil* |
|---|---|---|---|---|
| 10.000 € | 0 € | 0,0 % | 0 € | 0 € |
| 15.000 € | 419 € | 2,8 % | 0 € | 419 € |
| 20.000 € | 1.570 € | 7,9 % | 0 € | 1.570 € |
| 30.000 € | 4.250 € | 14,2 % | 838 € | 1.337 € |
| 40.000 € | 7.420 € | 18,6 % | 3.140 € | 1.140 € |
| 50.000 € | 10.548 € | 21,1 % | 5.580 € | 1.024 € |
| 60.000 € | 13.948 € | 23,2 % | 8.500 € | 967 € |
| 70.000 € | 17.567 € | 25,1 % | 11.498 € | 933 € |
| 80.000 € | 21.767 € | 27,2 % | 14.840 € | 1.082 € |
| 100.000 € | 30.864 € | 30,9 % | 22.928 € | 1.214 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 32,7 % | 27.896 € | 2.232 € |
| 150.000 € | 51.864 € | 34,6 % | 35.134 € | 3.594 € |
*Splittingvorteil bei Alleinverdiener-Konstellation (ein Partner verdient 100 %, der andere 0 %). Bei beiden gleich hohem Einkommen: Vorteil null.
Häufige Fragen
Muss ich eine Steuererklärung abgeben, wenn mein zvE unter dem Grundfreibetrag liegt?
Als Arbeitnehmer ohne Nebeneinkünfte sind Sie zur Abgabe nicht verpflichtet, wenn Ihr zvE unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 Euro liegt. Trotzdem lohnt die freiwillige Abgabe oft, weil im Lohnsteuerabzug bereits Lohnsteuer einbehalten wurde — diese gibt es nach Abgabe der Erklärung in voller Höhe zurück. Die Frist für freiwillige Erklärungen beträgt vier Jahre.
Wie hoch ist die Steuer bei einem zvE von genau 12.349 Euro?
Mit einem zvE von 12.349 Euro liegen Sie genau einen Euro über dem Grundfreibetrag. Auf diesen Euro entfällt der Eingangssteuersatz von 14 Prozent — die Steuer beträgt also rund 0 Euro nach Abrundung auf volle Euro. Erst ab spürbar höheren Beträgen wird der Cent-Effekt sichtbar.
Warum lohnt sich Splittingtarif nicht für alle Ehepaare?
Der Splittingvorteil wirkt nur, wenn die Einkommen der Partner unterschiedlich hoch sind. Bei zwei gleichverdienenden Partnern ist die Steuerlast mit oder ohne Splitting identisch. Maximal wirkt der Splittingvorteil bei der klassischen Alleinverdiener-Ehe: Hier kann er bei hohen Einkommen mehrere tausend Euro betragen.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer und Einkommensteuer?
Lohnsteuer ist eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer, die der Arbeitgeber direkt vom Lohn einbehält und ans Finanzamt abführt. Die endgültige Steuerschuld ergibt sich erst aus der Einkommensteuererklärung, die alle Einkünfte zusammenfasst. Differenzen zwischen einbehaltener Lohnsteuer und tatsächlicher Einkommensteuer führen zu Erstattungen oder Nachzahlungen.
Wie wirken sich außergewöhnliche Belastungen aus?
Außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Pflege oder Unterhalt für Bedürftige werden nur abgezogen, soweit sie die zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Diese liegt — abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl — zwischen 1 und 7 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte. Wer 50.000 Euro verdient, muss typisch 2 bis 4 Prozent (1.000–2.000 Euro) selbst tragen, bevor der Restbetrag steuerwirksam wird.
Wann greift die Reichensteuer von 45 Prozent?
Die Reichensteuer von 45 Prozent gilt 2026 ab einem zvE von 277.826 Euro für Ledige (555.652 Euro für Ehepaare im Splitting). Wichtig: Sie betrifft nur den Teil des Einkommens oberhalb dieser Schwelle, nicht das gesamte Einkommen. Wer 300.000 Euro zvE hat, zahlt also auf die ersten 277.825 Euro maximal 42 Prozent und nur auf die übersteigenden 22.175 Euro die 45 Prozent.
Was ist die zumutbare Eigenbelastung bei außergewöhnlichen Belastungen?
Diese gestaffelte Quote nach § 33 Abs. 3 EStG variiert: 1 bis 2 Prozent bei niedrigen Einkommen mit mehreren Kindern, bis zu 7 Prozent bei hohen Einkommen ohne Kinder. Erst der Betrag oberhalb dieser Quote wirkt steuermindernd. Es lohnt sich daher, größere medizinische Aufwendungen in einem Kalenderjahr zu bündeln statt über zwei Jahre zu strecken.
Kann ich Verluste mit anderen Einkunftsarten verrechnen?
Innerhalb einer Einkunftsart (z. B. Vermietung) ist Verlustausgleich uneingeschränkt möglich. Zwischen den Einkunftsarten gibt es Beschränkungen — insbesondere für Verluste aus Kapitalvermögen, die nur mit Kapitaleinkünften verrechnet werden dürfen. Verbleibende Verluste werden ins Folgejahr vorgetragen oder ein Jahr zurückgetragen.
Fazit
Der Einkommensteuer-Tarif 2026 ist Ergebnis einer kontinuierlichen Anpassung des Existenzminimums an die wirtschaftliche Realität. Der Grundfreibetrag von 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für Ehepaare entlastet Geringverdiener spürbar. Wer wenig verdient, zahlt wenig Steuern; wer mittelmäßig verdient, profitiert vom progressiven Verlauf der zweiten Tarifzone; und wer überdurchschnittlich verdient, hat sich auf den Spitzensteuersatz von 42 Prozent ab 69.879 Euro einzustellen. Die Reichensteuer von 45 Prozent ab 277.826 Euro betrifft die obersten ein bis zwei Prozent der Einkommensbezieher.
Der Splittingtarif bleibt ein zentrales Werkzeug für Ehepaare mit asymmetrischem Einkommen — ein Alleinverdiener mit 80.000 Euro zvE spart durch das Splitting rund 1.000 Euro gegenüber der Einzelveranlagung beider Partner. Wer als Paar gleich verdient, hat keinen Splittingvorteil. Pauschbeträge wie der Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro, der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro und der Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 Euro werden automatisch berücksichtigt — höhere tatsächliche Aufwendungen müssen nachgewiesen werden, lohnen sich aber sehr oft.
Achten Sie 2026 besonders auf den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG, wenn Sie steuerfreie Lohnersatzleistungen wie Eltern-, Kranken- oder Arbeitslosengeld bezogen haben. Diese erhöhen Ihren Steuersatz auf das übrige Einkommen und können zu unerwarteten Nachzahlungen führen. Die Günstigerprüfung bei Kindern erledigt das Finanzamt automatisch — bei mittleren Einkommen schlägt das Kindergeld den Freibetrag, bei hohen Einkommen ab rund 65.000 Euro zvE wird der Freibetrag günstiger. Der nächste Anpassungstermin ist der 1. Januar 2027 mit dann erneut steigendem Grundfreibetrag.
Berechnen Sie Ihre Einkommensteuer direkt mit dem Einkommensteuer-Rechner 2026.