Steuern · Immobilien

Grund­erwerb­steuer-Rechner 2026 (alle Bundesländer)

Grunderwerbsteuer für jedes deutsche Bundesland berechnen — von 3,5 % (nur Bayern) bis 6,5 %.

Stand: Mai 2026

Die Grunderwerbsteuer ist eine Ländersteuer. Jedes Bundesland legt seinen Steuersatz selbst fest — er liegt zwischen 3,5 % (nur Bayern) und 6,5 % (Brandenburg, NRW, Saarland, Schleswig-Holstein). Sachsen erhob den Satz 2023 auf 5,5 %, Thüringen senkte 2024 auf 5,0 %, Bremen erhöhte 2025 auf 5,5 %.

Häufige Fragen

Wann wird die Grunderwerbsteuer fällig?

Etwa 4–6 Wochen nach notarieller Beurkundung — der Steuerbescheid hat eine Zahlungsfrist von einem Monat.

Welche Erwerbe sind steuerbefreit?

Erwerbe zwischen Ehegatten, in gerader Linie verwandte Personen sowie Erwerbe unter 2.500 € (§ 3 GrEStG).

Reduziert mitverkauftes Inventar die Steuer?

Ja — bewegliches Inventar (Möbel, Einbauten ohne feste Verbindung) muss separat im Vertrag ausgewiesen sein.

Quellen & rechtliche Grundlage